Autor Thema: BUKG - Wechsel Behörde  (Read 1774 times)

Domi1986

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BUKG - Wechsel Behörde
« am: 03.02.2020 08:36 »
Ich hoffe, ich bin hier richtig. Ich würde gerne meine Behörde wechseln, da ich hier unglücklich bin. Jedoch wurde mir vor einem Jahr der Umzug wegen Einstellung bezahlt und ich habe wenig Lust, das Geld zurück zu zahlen. Jetzt bin ich auf § 5 (3) BUKG gestoßen. Verstehe ich das richtig, dass ich die erhaltenen Umzugskosten bei einem Wechsel z.B. zur Bundeswehr oder in eine andere Bundesbehörde nicht erstatten muss? Das wäre fantastisch!
« Last Edit: 03.02.2020 08:46 von Domi1986 »

Asperatus

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Antw:BUKG - Wechsel Dienstherr
« Antwort #1 am: 03.02.2020 08:40 »
Das müsste so korrekt sein. Auch die BUKGVwV macht dazu keine näheren Angaben.

Im Übrigen liegt kein Dienstherrenwechsel vor. Dienstherr ist die Bundesrepublik Deutschland.

Domi1986

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Antw:BUKG - Wechsel Dienstherr
« Antwort #2 am: 03.02.2020 08:44 »
Vielen Dank! Das wäre ja super!

Domi1986

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Antw:BUKG - Wechsel Behörde
« Antwort #3 am: 07.02.2020 12:33 »
Schicke ich bei einer Bewerbung zu einer anderen Behörde meine Urkunde der Verbeamtung mit? Oder erwähne ich das im Anschreiben oder Lebenslauf? Schriebe ich dabei, dass ich so den Aufstieg machen möchte?