Autor Thema: Equal Pay Day Ausgleich  (Read 3256 times)

BAT

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Equal Pay Day Ausgleich
« am: 03.02.2020 13:54 »
Habe gerade dienstlich Gehaltsabrechnungen vorliegen mit dem o. g. Bestandteil des Bruttolohns. Kennt das jemand? Was ist das?

was_guckst_du

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Antw:Equal Pay Day Ausgleich
« Antwort #1 am: 03.02.2020 15:28 »
...bezahlte Dienstbefreiung zwecks Teilnahme an einer entsprechenden Veranstaltung?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BAT

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Antw:Equal Pay Day Ausgleich
« Antwort #2 am: 03.02.2020 15:34 »
...bezahlte Dienstbefreiung zwecks Teilnahme an einer entsprechenden Veranstaltung?

Ist monatlich wiederkehrend. Und ein Mann. Scheint mit ein Unternehmen in der Leih- bzw. Zeitarbeit zu sein.

Lars73

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Antw:Equal Pay Day Ausgleich
« Antwort #3 am: 03.02.2020 16:02 »
Wenn da nicht "Equal Pay Day" sondern "Equal Pay" steht ist es vermutlich die Umsetzung von § 8 (1) AÜG. Danach haben Beschäftigte in Leiharbeit nach bestimmten Zeiten Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie im Einsatzbetrieb.

BAT

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Antw:Equal Pay Day Ausgleich
« Antwort #4 am: 03.02.2020 16:15 »
Ja, Lars73 und RisikoNRW:

ich danke das geht in die richtig Richtung. Wobei dieses "day" sehr irritierend ist. Scheint im dortigen Abrechnungsprogramm eingepflegt zu sein mit einer Textbaustein-Nr., daher wohl auch kein Eingabefehler oder eine Verhöhnung des AN.

Was übrigens - auch in prekären Beschäftigungsverhältnissen auffällt. Es gibt noch sehr oft 40 € VL im Monat :(

BAT

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Antw:Equal Pay Day Ausgleich
« Antwort #5 am: 04.02.2020 09:26 »
Ja, als richtige Leistung. Sicher nicht flächendeckend, aber wenn ich unsere 6,65 € sehe, bin ich verwundert wie oft doch noch 40 € VL vom AG gezahlt werden, und ich habe eher unstete Lebensläufe auf dem Tisch.

Wastelandwarrior

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Antw:Equal Pay Day Ausgleich
« Antwort #6 am: 10.02.2020 10:43 »
VL ist soooo Bauspar... 70er....  :D

Wir liegen alle über den zulässigen Höchstbeträgen.

BAT

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Antw:Equal Pay Day Ausgleich
« Antwort #7 am: 10.02.2020 11:39 »
VL ist soooo Bauspar... 70er....  :D

Wir liegen alle über den zulässigen Höchstbeträgen.

40 € sind aber dennoch nach aktuellem Stand der Mathematik mehr als 6,65 € ;)

Icke

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Antw:Equal Pay Day Ausgleich
« Antwort #8 am: 10.02.2020 11:42 »
VL ist soooo Bauspar... 70er....  :D

Wir liegen alle über den zulässigen Höchstbeträgen.

Wie meinst du das?

2strong

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Antw:Equal Pay Day Ausgleich
« Antwort #9 am: 13.02.2020 01:11 »
Er meint die Einkommensgrenzen zur Inanspruchnahme von Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie. Durch diese Instrumente werden bei sehr kleinen Einkommen Vermögenswirksame hoch verzinst. Bei den üblichen Einkommen aus Vollzeitbeschäftigung liegt man jedoch über den Grenzwerten, so dass keine Verzinsung erfolgt. Aber 40 € sind trotzdem besser als 6,65 €, selbst wenn man darauf noch 15 % Zins erhielte.

Icke

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Antw:Equal Pay Day Ausgleich
« Antwort #10 am: 13.02.2020 10:13 »
Er meint die Einkommensgrenzen zur Inanspruchnahme von Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie. Durch diese Instrumente werden bei sehr kleinen Einkommen Vermögenswirksame hoch verzinst. Bei den üblichen Einkommen aus Vollzeitbeschäftigung liegt man jedoch über den Grenzwerten, so dass keine Verzinsung erfolgt. Aber 40 € sind trotzdem besser als 6,65 €, selbst wenn man darauf noch 15 % Zins erhielte.

Von Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie war m.E. aber nicht die Rede, sondern von (nicht einkommensabhängigen) vermögenswirksamen Leistungen i.H.v. 40 Euro, was den Höchstbetrag für VL darstellt. Und User BAT wunderte sich, wie viele AG diesen Betrag noch zahlen.