Autor Thema: [BE] Suche zum Thema "Anwärtergrundbetrag"  (Read 2395 times)

StefanKr

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[BE] Suche zum Thema "Anwärtergrundbetrag"
« am: 02.02.2020 19:20 »
Hallo,

ich bin auf der Suche nach alten Besoldungstabellen aus denen ich den jeweils gültigen Anwärtergrundbetrag entnehmen kann. Meine Suche geht bis in die 1930er Jahre zurück. Das Suchegebiet ist auf Berlin eingegrenzt.

Kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich solch alten Tabellen zum Berliner Anwärtergrundbetrag finden kann?

Mit besten Dank

Stefan
« Last Edit: 03.02.2020 00:51 von Admin2 »

inter omnes

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Antw:Suche zum Thema "Anwärtergrundbetrag"
« Antwort #1 am: 02.02.2020 20:54 »
Die Universitätsbibliotheken, bzw. Teilbibliotheken der juristischen Fakultäten bieten hier ggf. eine gute Anlaufstelle,
evtl. auch das Landesarchiv Berlin.

StefanKr

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Antw:Suche zum Thema "Anwärtergrundbetrag"
« Antwort #2 am: 02.02.2020 21:10 »
Okay vielen Dank.

Ich werde es dann mal beim Landesarchiv Berlin versuchen, vielleicht lässt sich dort etwas finden. Die FU Berlin hat nach meinen Onlinerecherchen keine Archivbestände bei Besoldungstabellen.

Pseudonym

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Antw:Suche zum Thema "Anwärtergrundbetrag"
« Antwort #3 am: 02.02.2020 21:11 »
Frag doch mal beim LBV oder wie auch immer das in Berlin heißt.

StefanKr

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Antw:Suche zum Thema "Anwärtergrundbetrag"
« Antwort #4 am: 02.02.2020 21:14 »
Stimmt, in Berlin heißt es Landesverwaltungsamt.

Danke schön

Asperatus

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Antw:[BE] Suche zum Thema "Anwärtergrundbetrag"
« Antwort #5 am: 03.02.2020 06:45 »
Die Tabellen sind, zumindest heute, Anlagen der Besoldungsgesetze. Für ca. 1975 bis 2006 lag die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung beim Bund. Daher im BBesG schauen. Im BGBl gibt es einen kostenlosen Bürgerzugang. Einfach beim aktuellen Gesetz anfangen und dann über "zuletzt geändert" jeweils die Fundstelle im BGBl finden.

Nach 2006 sollte das Landesbesoldungsgesetz helfen. Vor ca. 1975 ist die Frage, wie der Beamtenstatus in Berlin aufgrund des Viermachtsstatus geregelt war. Weiß dazu jemand näheres?

Im Reichsbesoldungsgesetz findet sich m. W. nichts zu Anwärtern, ebensowenig im ersten BBesG, welches für Berlin vermutlich aber nicht relevant ist. Würde mich auch interessieren, wo das stattdessen geregelt war oder ob es es noch keine Anwärter/Beamte auf Widerruf gab.

Wofür werden die Werte benötigt?

yamato

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Antw:[BE] Suche zum Thema "Anwärtergrundbetrag"
« Antwort #6 am: 03.02.2020 06:57 »
Als mein Vater in den 1950er Jahren seine Ausbilkdung im mD des Landes Berlin begonnen hat, hieß er noch "Beamter auf Kündigung"

 Weiß allerdings nicht wie lange diese  Bezeichung benutzt wurde.