Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Frage zur TVEntgO
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Robert68:
Ich habe eine Frage zur TVEntgO., Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen
Bezeichnung: Fachkräfte für XXXX mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit.
Bezieht sich "abgeschlossener Berufsausbildung" auf den Beruf, hier verallgemeinert mit XXXX, oder ist irgendeine Berufsausbildung ausreichend ?
Also muß ich genau DIE Berufsausbildung haben oder geht auch eine andere abgeschlossene Berufsausbildung?
Gruß Robert
Spid:
Es geht um eine Berufsausbildung, die der Tätigkeit entspricht.
Robert68:
Ok, dann muss ich also bei gefordertem Berufsbild "Bürokaufmann" dieser sein und nicht Bäcker gelernt haben.
So habe ich es mir schon gedacht.
Vielen Dank
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