Autor Thema: Frage zur TVEntgO  (Read 2328 times)

Robert68

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Frage zur TVEntgO
« am: 03.02.2020 17:35 »
Ich habe eine Frage zur TVEntgO., Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen
Bezeichnung: Fachkräfte für  XXXX mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit.
Bezieht sich "abgeschlossener Berufsausbildung" auf den Beruf, hier verallgemeinert mit XXXX, oder ist irgendeine Berufsausbildung ausreichend ?
Also muß ich genau DIE Berufsausbildung haben oder geht auch eine andere abgeschlossene Berufsausbildung?

Gruß Robert

Spid

  • Gast
Antw:Frage zur TVEntgO
« Antwort #1 am: 03.02.2020 17:42 »
Es geht um eine Berufsausbildung, die der Tätigkeit entspricht.

Robert68

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Frage zur TVEntgO
« Antwort #2 am: 03.02.2020 18:01 »
Ok, dann muss ich also bei gefordertem Berufsbild "Bürokaufmann" dieser sein und nicht Bäcker gelernt haben.
So habe ich es mir schon gedacht.
Vielen Dank