Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Berechnung Jahressonderzahlung
albertoo:
Hallo liebe Mitglieder
bitte um Antworten für folgende Situation.
Hatte ab dem 01.06 2019 einen Arbeitsvertrag für geringfügige Beschäftigung bei unserm Bauhof.
Ab dem 01.10.2019 bin ich jetzt fest mit Arbeitsvertrag TVöD VKA als Bauhofmitarbeiter
in Vollzeit 39 Std. eingestellt.
Neuer Vertrag wurde ausgestellt. Ist es richtig, meine Jahressonderzahlung für 2019
nach meinem Verdienst (ca. 30 Std im Monat) für Juli, August und September als Grundlage zur Berechnung zu verwenden, oder
müsste der Verdienst vom Oktober (Beschäftigung in Vollzeit) als Grundlage genommen werden?
Schmidt:
1. ja
2. nein
Isie:
Ist der einzige Unterschied die Stundenzahl oder handelt es sich um inhaltlich völlig unterschiedliche Arbeitsverhältnisse, die nichts miteinander zu tun haben?
albertoo:
bei der geringfügigen Beschäftigung war ich hauptsächlich zur Grünanlagen-pflege eingesetzt.
Übte die Tätigkeit neben meinem Hauptberuf (andere Branche) in den Sommermonaten schon seid 2013 aus.
Seid Oktober bin ich jetzt mit allen im Bauhof anfallenden Tätigkeiten in Vollzeit dabei.
Somit nicht völlig inhaltliche unterschiedliche Tätigkeiten aber jetzt doch viel umfangreicher in der Tätigkeit
Spid:
War bei der geringfügigen Beschäftigung die Geltung des TVÖD vereinbart? Lag eine Pause zwischen der geringfügigen Beschäftigung und der jetzigen?
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