@Spid: Ich fasse zusammen: Der Threaderöffner hat nachgefragt, ob seine JSZ richtig oder falsch ist. Der Sachverhalt war nicht eindeutig, aber einiges deutet in die von mir vermutete Richtung. Ich habe ihm gesagt, dass ich aufgrund der Durchführungshinweise eine Chance auf eine Nachzahlung sehe. Dass die Durchführungshinweise von seinem Arbeitgeber möglicherweise nicht angewandt werden, habe ich nicht unbedingt erwartet. Sorry, da war ich bundeslandgeprägt, da sie dort vom zuständigen Ministerium für verbindlich erklärt werden, evtl. in eigener Fassung.
Und trotzdem: Was spricht dagegen, dass albertoo es versucht? Erst mal kann er ganz einfach telefonisch nachfragen, ob bei der Berechnung der JSZ bedacht wurde, dass das anspruchsbegründende AV erst am 01.10. begonnen hat. Falls das ergebnislos ist, erhebt er den Anspruch schriftlich. Und wenn abgelehnt wird, überlegt er sich, ob er die Ablehnung akzeptiert oder nicht. Und erst dann wird es wichtig, die Erfolgsaussichten einer Klage einzuschätzen.
@WasDennNun
Wenn die Durchführungshinweise den Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstiger auslegen als z. B. Spid und entsprechend mehr gezahlt wird, dann ist doch alles gut. Und wenn der Arbeitnehmer mit einem Hinweis auf die Durchführungshinweise eine Nachzahlung bekommen könnte, spricht doch nichts dagegen, es zu versuchen. Wenn der Arbeitnehmer aber unter Hinweis auf einen Forenbeitrag eine Nachzahlung beansprucht, ist das sicherlich nicht sonderlich erfolgreich.
@Schokobon: Es verklagt aber keiner den Arbeitgeber, wenn er aufgrund von Durchführungshinweisen für den Arbeitnehmer günstiger zahlt, als sich aus dem Wortlaut des Tarifverträge ergibt.