Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Berechnung Jahressonderzahlung
Spid:
Du siehst Dich also außerstande, die simple Frage zu beantworten:
--- Zitat von: Spid am 05.02.2020 06:55 ---Seit wann sprechen unterschiedliche Entgeltgruppen für verschiedene Arbeitsverhältnisse?
--- End quote ---
albertoo:
@ Isie
Ich habe zum 01.10 einen neuen Arbeitsvertrag erhalten mit höhere Entgeltgruppe.
Arbeitgeber hat zum 30.09 meine geringfügige Besch. bei der Sozialversicherung abgemeldet.
Zum 01.10 wurde ich als Sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter wieder neu angemeldet.
Isie:
Dann hast du gute Chancen, eine höhere JSZ zu bekommen. Am besten frage bei der Bezügestelle nach, ob dort im Bestand ist, dass das anspruchsbegründende AV erst am 01.10.19 begonnen hat. Wenn das ergebnislos ist, musst du den Anspruch schriftlich geltend machen.
Spid:
Es gibt keinen Anspruch.
Isie:
... weil Spid das sagt.
Maßgebend ist aber nicht, was Spid sagt, sondern was dein Arbeitgeber sagt. Und wenn dir das, was dein Arbeitgeber sagt, nicht gefällt, entscheidest du, ob du es akzeptierst oder dagegen klagst. Und wenn dabei zu guter Letzt ein BAG-Urteil den Anspruch bestätigen würde, würde Spid ihn auch akzeptieren.
Wenn dein neuer Arbeitsvertrag kein Änderungsvertrag zum vorherigen ist, sondern ein Einstellungsvertrag ist, hast du gute Chancen. Falls du mit einer Nachfrage keinen Erfolg hast, erhebe schriftlich den Anspruch und zitiere aus den Durchführungshinweisen. Diese sind zwar keine Anspruchsgrundlage, sondern nur eine Handlungsanweisung an die Bezügeverwaltung, aber damit bindend für den Arbeitgeber.
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