Autor Thema: Berechnung Jahressonderzahlung  (Read 11264 times)

Spid

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Antw:Berechnung Jahressonderzahlung
« Antwort #45 am: 06.02.2020 19:02 »
Es deutet absolut nichts darauf hin, daß es sich um zwei Arbeitsverhältnisse handelte. Das wäre nur bei einer Unterbrechung - die der TE verneint hat - oder, wie Du zutreffend ausführtest - durch das Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses und der Begründung eines neuen im Anschluss. Trotz Deines unmißverständlichen Hinweises hat der TE eine Befristung nicht bestätigt. Eine Darlegung, weshalb ein Wechsel der Entgeltgruppe auf mehrere Arbeitsverhältnisse hinweisen sollte, obwohl ein solcher üblicherweise im bestehenden Arbeitsverhältnis stattfindet, bist Du weiter schuldig. Das alles ist ohnehin nur relevant, wenn die Durchführungshinweise des jeweiligen KAV die von Dir in Unkenntnis des zuständigen KAV - die Durchführungshinweise aller KAVe geprüft oder ins Blaue geraten? - behauptete Regelung enthalten und der AG diese Durchführungshinweise - von denen Du nicht nur behauptet hast, sie seien „eine Anweisung an die Bezügeverwaltung“ und bindend für den AG, was beides falsch ist - auch tatsächlich anwendet. Und selbst wenn er das - manchmal, grundsätzlich, stets - täte, ergäbe sich daraus grundsätzlich kein Anspruch, von dem Du dem TE empfiehlst, ihn ggfs. geltend zu machen. Selbst ein dem Anliegen des TE gewogener Personaler wird sein Wohlwollen schnell verlieren, wenn der TE den Mist vorbringt, den Du hier verzapfst. Es spricht ja nichts dagegen, auf evtl. vorhandene und auf die Situation des TE zutreffende Durchführungshinweise zu verweisen und den AG vor diesem Hintergrund um ein Überdenken seiner Berechnung zu bitten. Unzutreffende Behauptungen und wahrheitswidrige Darstellungen sind dabei aber auch in diesen postfaktischen Zeiten absolut nicht hilfreich!

Isie

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Antw:Berechnung Jahressonderzahlung
« Antwort #46 am: 06.02.2020 19:39 »
Falls albertoo wie von mir vermutet 2 Arbeitsverhältnisse hatte, wird er hoffentlich nachfragen und danach hier berichten, wie es ihm ergangen ist. Falls es nur ein Arbeitsverhältnis war, ist ja alles klar. Ihm hoffentlich auch.

Spid

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Antw:Berechnung Jahressonderzahlung
« Antwort #47 am: 06.02.2020 19:55 »
Und hast Du nun die Durchführungshinweise aller KAVe überprüft oder ins Blaue geraten? Und weshalb sollte ein Wechsel der Entgeltgruppe auf mehrere Arbeitsverhältnisse hinweisen, wenn er üblicherweise im laufenden Arbeitsverhältnis geschieht?

Isie

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Antw:Berechnung Jahressonderzahlung
« Antwort #48 am: 06.02.2020 20:11 »
1. Nein, warum sollte ich? Ich betreibe keine kostenpflichtige Rechtsberatung, sondern gebe uneigennützig Ratschläge, aber zwinge niemanden, sie zu befolgen. Und falls mir dabei ein Fehler unterläuft, kann ich ja darauf bauen, dass du es bemerkst und mit viel Getöse monierst.
2. Weil ich genau diese Vertragsgestaltung schon oft genug gesehen habe, aber nur ganz selten die von dir vermutete Vertragsänderung bei einem Minijobber.

Spid

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Antw:Berechnung Jahressonderzahlung
« Antwort #49 am: 06.02.2020 20:21 »
Also war das
Selbst wenn. Die Durchführungshinweise zum TVöD enthalten eine Regelung zum Bemessungszeitraum, die besagt, dass bei mehreren nacheinander bestehenden Arbeitsverhältnissen zum selben Arbeitgeber das am 01.12. bestehende maßgebend ist.
gelogen. Oder waren nicht die Durchführungshinweise, sondern irgendwelche gemeint? Und was sagt das über die Qualität Deiner Ausführungen?

Es ist auch eine Vertragsänderung, wenn die Arbeitsvertragsparteien einfach einen neuen Arbeitsvertrag schließen. Deine Vermutung zweier nacheinander bestehenden Arbeitsverhältnisse würde nur unter den von mir o.g. Voraussetzungen überhaupt zutreffen - und auf die gibt es keinen Hinweis bzw. hat der TE sie sogar explizit verneint.

Isie

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Antw:Berechnung Jahressonderzahlung
« Antwort #50 am: 06.02.2020 20:32 »
Sag mal, befürchtet du vielleicht, dass du den Sachverhalt falsch eingeschätzt hast? Und noch schlimmer, dass die von mir benannten Durchführungshinweise doch für albertoos Arbeitgeber verbindlich sind und albertoo dazu verhelfen, eine Nachzahlung zu bekommen? Das wäre ja ganz schrecklich. Aber tröste dich damit, dass es menschlich ist, sich auch mal zu irren. Aber besser ist es, wenn das Ross nicht allzuhoch ist, von dem man fällt.

Spid

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Antw:Berechnung Jahressonderzahlung
« Antwort #51 am: 06.02.2020 20:43 »
Ich hege weder Furcht noch benötige ich Trost. Ich bedarf keiner emotionalen Regung, um Dich der Lüge und des Unvermögens zu überführen.

Isie

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Antw:Berechnung Jahressonderzahlung
« Antwort #52 am: 06.02.2020 20:57 »
Uuuh, nun habe ich aber Angst. Bist du mit dem Motorroller durch die Kinderstube gerast, du Charmebolzen? Vielleicht solltest du dir Hilfe suchen. Ich helfe dir gerne dabei, ein passendes Forum zu finden. Ach nee, lieber doch nicht, denn davon habe ich nun wirklich keine Ahnung.

Spid

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Antw:Berechnung Jahressonderzahlung
« Antwort #53 am: 06.02.2020 21:09 »
Ich habe Dir Lüge und Unvermögen in diesem Thread nachgewiesen. Du kannst herumnölen, soviel Du willst, es wird daran nichts ändern.

Isie

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Antw:Berechnung Jahressonderzahlung
« Antwort #54 am: 06.02.2020 21:14 »
Träum weiter. Gute Nacht.

Spid

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Antw:Berechnung Jahressonderzahlung
« Antwort #55 am: 06.02.2020 21:20 »
Beides ist hier im Thread für jeden offenbart und nachvollziehbar dargelegt. Dein Rückzug ist also mehr als angebracht - in anderen Kulturen wäre Dir wohl ein ritueller Selbstmord nahezulegen.

WasDennNun

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Antw:Berechnung Jahressonderzahlung
« Antwort #56 am: 07.02.2020 08:05 »
@WasDennNun
Wenn die Durchführungshinweise den Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstiger auslegen als z. B. Spid und entsprechend mehr gezahlt wird, dann ist doch alles gut. Und wenn der Arbeitnehmer mit einem Hinweis auf die Durchführungshinweise eine Nachzahlung bekommen könnte, spricht doch nichts dagegen, es zu versuchen. Wenn der Arbeitnehmer aber unter Hinweis auf einen Forenbeitrag eine Nachzahlung beansprucht, ist das sicherlich nicht sonderlich erfolgreich.
Natürlich, aber zu suggerieren  dass man ein Anrecht darauf hat, ist falsch und enttäuschend, wenn dann das Geld zurückgefordert wird, denn dann kann man nicht vor Gericht sagen: Aber die Durchführungshinweise....

Isie

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Antw:Berechnung Jahressonderzahlung
« Antwort #57 am: 07.02.2020 09:23 »
Wenn die Durchführungshinweise gegen das Tarifrecht verstoßen, werden sie hoffentlich geändert. Und wenn die Durchführungshinweise selber unklar sind und falsch angewandt wurden, werden sie vielleicht auch geändert. Und vermutlich werden Zahlungen, die aufgrund von falschen oder falsch angewandten Durchführungshinweisen geleistet wurden, künftig nicht mehr so geleistet und vielleicht auch im Rahmen der Ausschlussfrist zurückgefordert. Fehler kommen vor, aber was bringt es, deshalb von vorneherein vorsichtshalber keinen Anspruch geltend zu machen, nur weil Spid sagt, die Durchführungshinweise sind unbeachtlich. Wobei er das inzwischen gar nicht mehr sagt, sondern mich beweisen lassen will, dass die Durchführungshinweise nicht die sind, die für albertoos Arbeitgeber gelten. Da ich albertoos Arbeitgeber nicht kenne, wäre das natürlich vergebliche Liebesmüh. Andererseits habe ich festgestellt, dass die Durchführungshinweise TV-L und TVöD.. sich in diesem Punkt sehr ähnlich sind. Also sind die Chancen, eine Nachzahlung zu bekommen, gut. Aber natürlich nur dann, wenn albertoo zwei verschiedene Arbeitsverhältnisse hätte. Und diese Frage kann nur albertoo beantworten.

Spid

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Antw:Berechnung Jahressonderzahlung
« Antwort #58 am: 07.02.2020 09:30 »
Du hast doch bereits eingeräumt, überhaupt nicht die Durchführungshinweise der KAVe zum TVÖD gelesen zu haben. Wie kommst Du dann dazu, eine Gleichheit zu behaupten?

Ansprüche, die es nicht gibt, kann man auch nicht geltend machen.

Isie

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Antw:Berechnung Jahressonderzahlung
« Antwort #59 am: 07.02.2020 09:45 »
Du hast doch bereits eingeräumt, überhaupt nicht die Durchführungshinweise der KAVe zum TVÖD gelesen zu haben. Wie kommst Du dann dazu, eine Gleichheit zu behaupten?

Wie kommst du denn darauf? Du hast behauptet, es gibt verschiedene und hast bezweifelt, dass ich die richtigen gefunden habe. Sorry, dass ich dir geglaubt habe oder dich falsch verstanden habe.
Zum TV-L gibt es Durchführungshinweise der TdL, die erst dann für die Landesbehörden anzuwenden sind, wenn der Fachminister es sagt. Ich habe dich so verstanden, dass es beim KAV ähnlich ist. Außerdem habe ich keine Ahnung, ob alle Kommunen dem KAV angehören.