Die habe ich nicht. Ich habe Durchführungshinweise zum TVöD VKA gesucht und gefunden und eine starke Ähnlichkeit mit den TdL-Durchführungshinweisen festgestellt. Dann habe ich sehr deutlich beschrieben, unter welchen Voraussetzungen eine gute Chance für albertoo besteht, eine Nachzahlung zu bekommen und unter Hinweis auf die Durchführungshinweise zu beanspruchen. Wenn die für albertoos Arbeitgeber geltenden Durchführungshinweise keine entsprechende Regelung enthalten, was ich für sehr unwahrscheinlich halte, habe ich mich geirrt.
Und wenn ich mich geirrt haben sollte, was ich nicht annehme aber auch nicht ausschließen kann, tut es mir leid.
Aber ich kann ja darauf vertrauen, dass du mit viel Getöse jeden Fehler oder vermeintlichen Fehler anprangerst und jedem, der nicht deiner Meinung ist, Unfähigkeit unterstellst.
Was soll das? Hast du Angst, dass dir jemand deinen Rang als Platzhirsch streitig macht? Keine Angst, ich tue das jedenfalls nicht. Ich poste nur dann, wenn meine Fachkenntnisse nach meiner Einschätzung ausreichen, um dem Threaderöffner zu helfen und wenn ihm noch nicht umfassend von anderen Forenmitgliedern geholfen wurde. Es bleiben für dich also noch ganz viele Threads, wo du mich nicht antreffen wirst.