Na ja, es ist eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Dieser Passus steht in fast allen Entgeltumwandlungsvereinbarungen. Ich finde diesen Passus der Vereinbarung sehr Arbeitnehmer unfreundlich, aber könnte keinen Verstoß gegen den Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften feststellen. Da sich das Krankengeld durch die EGU verringert, würde das ja zu Lasten des Arbeitgebers gehen, wenn er bei der Berechnung des KGZ die EGU ausblenden. Aber die EGU abzuziehen, ohne dass ein Beitrag abgeführt wird, benachteiligt natürlich den Arbeitnehmer.
Bei Zuschüssen zum Mutterschaftsgeld wurde früher genauso verfahren, aber da wurde die Praxis jedenfalls in einem Bundesland vor einigen Jahren geändert. Seitdem wird die EGU komplett ausgeblendet. Der Unterschied ist, dass es sich beim KGZ um einen tariflichen Anspruch, beim Zuschuss zum Mutterschaftsgeld um einen gesetzlichen Anspruch handelt.