Autor Thema: [NW] Wechsel von A12 nach A13/A14 hD möglich mit berufsbegleitenden Master  (Read 7326 times)

BStromberg

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Das sind manchmal scheinbar sehr exotische "Master of the Universe" Studiengänge, wenn man (immerhin seit mehreren Jahren verwaltungspraktisch in A12 verhaftet!!!) noch nicht einmal die Regularien zum Laufbahngruppenwechsel im eigenen Bundesland halbwegs durchsteigt (basics, für die man m.M.n. kein Personaler sein muss; vor allem, wenn es sich um die eigene Karriereplanung dreht)!

Ich habe vor ein paar Jahren, als die LVO novelliert und die QualiVO ins Leben gerufen wurde auch gesagt:

"Mensch, so ein inhaltlich passender Master, das muss doch reichen, die Leute in der LG 2.2. zu beheimaten."

Mittlerweile bin ich heilfroh, dass das bloß die formell-akademische Qualifikation ist (Teilaspekt des Gesamtpakets) und es immer noch ein an der Bestenauslese orientiertes Auswahl- bzw. Eigungsverfahren gibt, das den Vorgang abrundet.

"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Wastelandwarrior

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Einverstanden. Aber: es nimmt dem Einzelnen einen selbstbestimmten Karriereweg. Denn wenn die Dienstherren mitspielen war und ist es kein Problem. Jemand der wechseln möchte, hat diese Option aber nicht. Je nach Landesregelung sind das auch mal Nadelöhre mit Nasenfaktor. Das ist unzeitgemäß.

BStromberg

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Einverstanden. Aber: es nimmt dem Einzelnen einen selbstbestimmten Karriereweg. Denn wenn die Dienstherren mitspielen war und ist es kein Problem. Jemand der wechseln möchte, hat diese Option aber nicht. Je nach Landesregelung sind das auch mal Nadelöhre mit Nasenfaktor. Das ist unzeitgemäß.

Ich mag nicht ausschließen, dass sich Dienstherren tlw. selbst ein Bein stellen und rein nach Nase bzw. Vitamin B gehen. Dass das kontraproduktiv ist, bedarf keiner weiteren Ausführungen.

Für die größeren Behörden in NRW kann ich aber (mit quasi ausnahmsloser Sicherheit) sagen, dass da sehr fundierte Assessment-Verfahren vorgeschaltet werden, in denen sich designierte Bewerber für die modulare Quali oder die Anerkennung von bereits erworbenen Abschlüssen i.S.d. Bestenauslese beweisen müssen.

Stufe 1:
Zulassung zum Bewerbungsverfahren an Hand des Statusamtes i.V.m. Bestbenotung (JA, hier ist immer ein subjektives Element mit drin. Wenn der Chef z.B. weiß, dass man ein solches Verfahren anstrebt, wird es i.d.R. auch eine entsprechend wohlwollende Beurteilung geben).

Stufe 2:
Assessment

Erst wer beide Hürden nimmt, bekommt die modulare Quali als formelle Zugangsberechtigung zur LG 2.2 oder kann sich seinen Master anerkennen lassen bzw. ein einschlägiges Studium absolvieren.



Dass ein wechselwilliger Beamter einen Nachteil hat, vermag ich so nicht erkennen.

Man ist in einem D&T-Verhältnis zu seinem Dienstherrn (mit allen Vor- und allen Nachteilen die es da so gibt). Wenn der eigene Dienstherr die Möglichkeiten des Aufstiegs nicht nutzt, dann ist das sein eigenes Problem (bzw. das Problem des karrierewilligen Beamten) gewiss aber nicht nicht das Problem eines hypothetisch aufnehmenden Dienstherrn. Wieso sollte sich letztgenannter auch die Mühe machen, Hinz und Kunz von Extern zu qualifizieren. Er kümmert sich wiederum um sein eigenes Stammpersonal.



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Wastelandwarrior

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Regierungspräsidien, Landschaftsverbände, unmittelbare Landesverwaltung wird das ja auch tun. Abwasserzweckverbände, Landkreise, Kommunen, Hochschulen eher nicht. Da geht was verloren an potentiellen Kandidaten.

Ich habe es in einem Landkreis und 2 Hochschulen versucht: "machen wa nich" (weil: es gibt schon keine Regelbeurteilungen. Ich habe in 28 Dienstjahren KEINE EINZIGE bekommen).

BStromberg

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Ich habe es in einem Landkreis und 2 Hochschulen versucht: "machen wa nich" (weil: es gibt schon keine Regelbeurteilungen. Ich habe in 28 Dienstjahren KEINE EINZIGE bekommen).

Wahrlich ERSCHRECKEND und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht konform der Vorgaben des § 92 LBG NRW.

Da hat man ja quasi verloren, wenn man in so einer Behörde einmal "gefangen" ist. Die gesamte Existenz des Beamten steht und fällt mit seiner LB, wenn ich das mal überspitzt zum Ausdruck bringen darf.

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Wastelandwarrior

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Ich war jung und naiv und brauchte das Geld... und bin mittlerweile gut angekommen.  ;D

Es ist nicht NRW. Berlin und Brandenburg. Ich wollte nur im Beispiel bleiben.