Hallo,
ich habe eine Frage zur Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags.
Der Arbeitsvertrag ist befristet auf 13 Monate, die Probezeit von 6 Monaten habe ich hinter mir, befinde mich aber noch in der Befristung.
Wir haben einen hauseigenen Tarifvertrag, der sich am TVÖD orientiert.
Eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nach Ablauf der Probzeit zulässig, wenn die Vertragsdauer mind. 12 Monate beträgt... Was mit 13 Monaten ja gegeben ist. Unter Einhaltung der dann genannten Fristen des §30 Abs. 5 sollte das möglich sein. Das wären 4 Wochen zum Monatsende.
Mich irritiert jedoch ein anderer Satz unter §30 Abs.1:
"...und deren tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte"
Was ist damit gemeint?
Kann ich den Vertrag ordentlich, 4 Wochen zum Monatsnde, kündigen?
Danke im Voraus für eure Antwort(en)
LG