Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Frage zur Eingruppierung zur Stelle zentrale Beschaffung & Schulsekretär
Spid:
Nein. Es bedarf eines Ermessenspielraums (o.ä.), der durch eigene Gedankenarbeit und selbständige Lösungsfindung ausgeschöpft wird. Die Entscheidung zwischen Busunternehmen A oder B ist keine selbständige Leistung, die Entscheidung, einen Rahmenvertrag mit einem Busunternehmen abzuschließen, um sich erstens einen Preisvorteil zu sichern, zweitens eine entsprechende Verfügbarkeit zu gewährleisten und drittens sich ständige Ausschreibungen/Vergaben zu ersparen, wäre eine selbständige Leistung. Sie wirkt aber nur dann auf die Eingruppierung, wenn sie Bestandteil der auszuübenden Tätigkeit ist.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 05.02.2020 10:39 --- wenn sie Bestandteil der auszuübenden Tätigkeit ist.
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und einen entsprechend großen Zeitanteil hat.
PhilippE:
Was müsste denn genau in die Stellenbeschreibung das man auf eine EG 7 kommt? Also was muss man als Aufgabe machen um der Eg 7 eingeordnet zu werden.
Spid:
Ich hab doch ein konkretes Beispiel für selbständige Leistungen hinsichtlich des Sachverhalts ausgeführt.
superbraz:
--- Zitat von: Spid am 06.02.2020 10:25 ---Ich hab doch ein konkretes Beispiel für selbständige Leistungen hinsichtlich des Sachverhalts ausgeführt.
--- End quote ---
für die Stelle als Schulsekretär, wenn du die Sache mit dem Vertrag Busunternehmen meinst...
das läuft bei uns zB. aber über die Verwaltung / den Schulträger
was wäre denn ein Beispiel im Bereich der zentralen Beschaffung?
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