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Sonderurlaubsgesetz NRW
(1/1)
Texter:
Hallo Foristen,
kann nach dem oben genannten Gesetz kommunalen Beschäftigten Sonderurlaub gewährt werden? Falls ja, auch unter Fortzahlung des Entgeltes?
Welche Vorschriften sind in § 7 Absatz gemeint? Die des TVöD?
Gruß
Spid:
Aufgrund von §7 Abs. 2 Sonderurlaubsgesetz NW ist es nicht anwendbar. Maßgeblich sind die Regelungen des TVÖD als die einschlägige Vorschrift für Tarifbeschäftigte.
Texter:
Heißt es gibt keine Möglichkeit der bezahlten Freistellung, oder?
Handelt es sich um einen wichtigen Grund nach § 28, wenn ich ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätig bin?
Spid:
§29 Abs. 3 Satz 1 käme durchaus infrage, da es sich ja wohl um einen anderen Tatbestand handelt, als die in Abs. 1 und Abs. 2 genannten. Sofern eine gewisse Dringlichkeit dafür besteht, etwa weil sonst Ausfall, Betreuungslücken... entstehen...
Ein wichtiger Grund dürfte dann vorliegen, wenn der AN es als wichtig ansieht - wovon bei einem freiwillig übernommenen Ehrenamt ja auszugehen ist.
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