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Zulagenerhöhung auch für Ruhestandsempfänger?
Hanomax:
Hallo,
weiß jemand ob die Erhöhung einer ruhestandsfähigen Zulage auch denjenigen zugute kommt, die bereits im Ruhestand sind?
Hano
Asperatus:
Ich wüsste nicht, was dagegen spricht.
Hanomax:
Neuer Sachstand für alle die es interessiert:
Laut Aussage der Generalzolldirektion gibt es eine interne Weisung, nach der die Erhöhung von Zulagen nicht auf Ruhegehaltsempfänger übertragen wird.
2strong:
Von welcher Art von Zulage sprichst Du? Amts- oder Stellenzulagen? Erstere sind ruhegehaltsfähig und unterliegen auch entsprechender Anpassung, Letztere sind es nicht. Die GZD besitzt im Übrigen keine Regelungskompetenz in Besoldungsfragen.
Mayday:
Auch Stellenzulagen können ruhegehaltsfähig sein. Die Frage ist, was mit Zulagenerhöhung auch für Ruhestandsemfänger gemeint ist. Die "normale" prozentuale Anpassung nach Besoldungserhöhungen oder eine grundsätzliche Anhebung einer Zulage um einen Betrag x?
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