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Zulagenerhöhung auch für Ruhestandsempfänger?

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Max Bommel:

--- Zitat von: Hanomax am 04.03.2020 12:46 ---
--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 02.03.2020 12:46 ---Ich bin zwar nicht Mayday, aber mein Gedächtnis sagt mir, dass es im Bundesbereich lediglich eine ruhegehaltfähige Stellenzulage gibt - und auch die nur zu 50 Prozent, nämlich die Zulage für Beamte und Soldaten in fliegerischer Verwendung (Vorbemerkung Nr. 6 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B).

--- End quote ---

Und genau um die Zulage geht es mir. Die ist zu 50% ruhegehaltsfähig, wird aber nicht angepasst.

--- End quote ---

Richtig. Diese Zulage wird nicht angepasst. Auch bei Weitergewährung in Höhe von 100% oder 50% bleibt es bei den alten Beträgen. Leider wurde dies im Bereich der Bundeswehr falsch programmiert, es soll aber zunächst manuell gegengesteuert werden, um weitere Überzahlungen zu vermeiden.

Asperatus:
Was ist die Rechtsgrundlage für die Nichtanpassung?

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