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Zulagenerhöhung auch für Ruhestandsempfänger?

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2strong:
@ Mayday
Mir ist bekannt, dass Stellenzulagen ruhegehaltsfähig sind, wenn dies gesetzlich bestimmt ist, allerdings bin ich mir keines Beispiels bewusst. Kennst Du einen entsprechenden Fall?

Gerda Schwäbel:
Ich bin zwar nicht Mayday, aber mein Gedächtnis sagt mir, dass es im Bundesbereich lediglich eine ruhegehaltfähige Stellenzulage gibt - und auch die nur zu 50 Prozent, nämlich die Zulage für Beamte und Soldaten in fliegerischer Verwendung (Vorbemerkung Nr. 6 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B).

2strong:
Ach, von Frauen lasse ich mir eh viel lieber etwas sagen ;-) Vielen Dank!

Hanomax:

--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 02.03.2020 12:46 ---Ich bin zwar nicht Mayday, aber mein Gedächtnis sagt mir, dass es im Bundesbereich lediglich eine ruhegehaltfähige Stellenzulage gibt - und auch die nur zu 50 Prozent, nämlich die Zulage für Beamte und Soldaten in fliegerischer Verwendung (Vorbemerkung Nr. 6 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B).

--- End quote ---

Und genau um die Zulage geht es mir. Die ist zu 50% ruhegehaltsfähig, wird aber nicht angepasst.

Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: Hanomax am 04.03.2020 12:46 ---Und genau um die Zulage geht es mir. Die ist zu 50% ruhegehaltsfähig, wird aber nicht angepasst.

--- End quote ---
Ich würde mir an Ihrer Stelle (noch) keine Gedanken darüber machen. Wenn ich das Lohnartenverzeichnis richtig verstehe, dann erfolgt die Anpassung für die Versorgungsempfänger automatisch, sobald die Beträge für die Aktiven im Programm angepasst sind. Die Erhöhung gilt nach meiner Überzeugung auch für Versorgungsempfänger; Anhaltspunkte dafür, dass eine Übertragung erst noch erforderlich (und diese nicht beabsichtigt) sei, sehe ich nicht.
Falls beim Mai-Zahltag nichts passieren sollte, ist m. E. immer noch genügend Zeit um sich Gedanken darüber zu machen.

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