Autor Thema: Eingruppierung  (Read 10013 times)

Schwarz

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Eingruppierung
« am: 05.02.2020 21:00 »
Hallo zusammen.

Hat jemand eine Idee, Erfahrung, Vermutung welche Entgeltgruppe u.s. Stellenausschreibung geben könnte?

Im Fachbereich W ist am Standort XYZ die Stelle als
Fachdienstleiter Jobcenter XYZ (m/w/d) zu besetzen.

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle (40 Stunden). Die Eingruppierung erfolgt gemäß § 12 TVöD i. V. m. Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA).

Zum Zwecke der Erprobung wird die Fachdienstleiterfunktion zunächst befristet übertragen. Neben den allgemeinen Leitungsaufgaben wie Führung des Fachdienstes in personeller, fachlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht sind u. a. die folgenden speziellen Arbeitsaufgaben wahrzunehmen.

Spezielle Arbeitsaufgaben für die Bereiche Eingliederung in Arbeit und Sicherung des Lebensunterhaltes:

- Mitwirkung bei der Steuerung des internen Kontroll- und Verwaltungssystems (IKS),
- Mitwirkung bei der Erarbeitung von Arbeitsanweisungen und Handlungsempfehlungen
 - Mitwirkung in Widerspruchssachen und Eil- und Klageverfahren,
- Koordinierung fachdienstübergreifender Informationen und Abstimmungen.

Spezielle Arbeitsaufgaben im Bereich Eingliederung in Arbeit:

- Durchführung stichprobenartiger Kontrollen des Verwaltungshandelns im Bereich Eingliederung in Arbeit,

- Bearbeitung schwieriger Kundenanliegen, Entscheidung über schwierige Einzelfallhilfen bzw. Hilfen größerer Tragweite,

- Verantwortung für die Arbeitsvermittlung besonderer Zielgruppen und in besonderen schwierigen Fällen,

- Abstimmung zu besonderen Einzelfallhilfen mit anderen Fachdiensten und Leistungserbringern,

- Verantwortung und Kontrolle hinsichtlich der Bearbeitung von Rückforderungen, des Erlasses von Rücknahme-, Aufhebungs-, Widerrufs- und Erstattungsbescheiden,

- Kontrolle und Freigabe der Zahlbarmachungen für den Bereich Eingliederung in Arbeit,

- Koordinierung des Kundenbereiches der Ausländer, Mitwirkung bei der Haushaltsplanung und –überwachung.

Spezielle Arbeitsaufgaben im Bereich Sicherung des Lebensunterhaltes:

- Koordinierung und Überwachung der stichprobenhaften Kontrollen des Verwaltungshandelns im Bereich Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich Servicestelle / Bildung und Teilhabe durch die Sachbearbeiter Sicherung des Lebensunterhaltes I.

Der Bewerber (m/w/d) muss mindestens über einen für die Tätigkeit förderlichen Fachhochschulabschluss vorzugsweise im Verwaltungsbereich bzw. als Sozial- oder Wirtschaftsjurist (m/w/d) verfügen. Einschlägige Erfahrungen und Kenntnisse in der Arbeitsvermittlung oder der sozialen Arbeit sowie im SGB I, SGB II, SGB III, SGB X und den angrenzenden Rechtsgebieten sind von Vorteil. Daneben können Bewerber (m/w/d) berücksichtigt werden, die den Fortbildungslehrgang II erfolgreich absolviert haben und über förderliche Berufserfahrungen hinsichtlich der dargestellten Arbeitsaufgaben verfügen.

Zu den Anforderungen des zukünftigen Stelleninhabers (m/w/d) gehören zudem Fähigkeiten, Fertigkeiten und anwendungsbereite Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht sowie sichere EDV-Kenntnisse. Wünschenswert sind Erfahrungen in Leitungsfunktionen und Personalführung.

Vom Bewerber (m/w/d) wird außerdem erwartet:

- Soziale Kompetenz und Befähigung zum kooperativen Führen von Mitarbeitern,

- Zielorientierte, analytische und systematisierte Denk- und Handlungsweise,

- Organisationsvermögen und die Befähigung zum konzeptionellen Arbeiten,

- Entscheidungsfreudigkeit, Flexibilität, Durchsetzungs- und Integrationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit sowie hohe Belastbarkeit,

- Bereitschaft zum teamorientierten Arbeiten.

 

Spid

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #1 am: 05.02.2020 21:29 »
Aufgrund der Leitungsfunktion besteht nur ein großer Arbeitsvorgang, weshalb die recht überschaubaren Tätigkeiten mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung ebenso im Umfang der Gesamttätigkeit anfallen wie die besondere Verantwortung und somit zur Eingruppierung in E11 führen, da eine weitere Heraushebung durch das Maß der Verantwortung nicht zu erkennen ist.

Schwarz

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #2 am: 05.02.2020 23:00 »
Besten Dank für Ihre Mühe.

Was spräche gegen eine E10?


     


     



Spid

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #3 am: 06.02.2020 00:28 »
Sie kann sich bei einem einzigen großen Arbeitsvorgang nicht ergeben.

gpsheinz

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #4 am: 06.02.2020 08:26 »
Darf ich an dieser Stelle noch einmal fragen, was bei einer solchen Stelle ein Beispiel für das Heraushebungsmerkmal Maß der Verantwortung sein könnte?

Was müsste in der Beschreibung der Stelle stehen, dass eine weitere Heraushebung durch das Maß der Verantwortung erkennbar ist.


Spid

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #5 am: 06.02.2020 08:33 »
Bei der dargestellten Tätigkeit könnte das - wenn überhaupt - nur über die Größe des Fachdienstes passieren. Ich würde bei ca. 600 Mitarbeitern anfangen, das Merkmal ernsthaft zu prüfen.

gpsheinz

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #6 am: 06.02.2020 12:46 »
 :o
Da habe ich jetzt nicht mit gerechnet. 600 Mitarbeiter? Oder war das ein Tippfehler? So viel muss eine Kommune (oder vergleichbarer AG) auch erst einmal haben.
Dafür gibt es aber eine Menge E12 Stellen auf dem Markt (klar, auch wenn da welche bei sind, welche andere Heraushebungsmerkmale haben)

Spid

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #7 am: 06.02.2020 14:08 »
Das Maß der Verantwortung kann bei anderen Tätigkeiten ja auch anders erreicht werden.

Buschi

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #8 am: 06.02.2020 19:59 »
Bei der dargestellten Tätigkeit könnte das - wenn überhaupt - nur über die Größe des Fachdienstes passieren. Ich würde bei ca. 600 Mitarbeitern anfangen, das Merkmal ernsthaft zu prüfen.

Worauf ist diese Dimension an Beschäftigten zurückzuführen?

Spid

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #9 am: 06.02.2020 20:07 »
Nun, es bedarf einer beträchtlichen Heraushebung aus einer Tätigkeit, die sich bereits durch besondere (beträchtliche Heraushebung) Verantwortung und herausgehobene Bedeutung aus der ohnehin verantwortungsvollen Tätigkeit einer Tätigkeit der E9b heraushebt.

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #10 am: 06.02.2020 20:33 »
Nun, es bedarf einer beträchtlichen Heraushebung aus einer Tätigkeit, die sich bereits durch besondere (beträchtliche Heraushebung) Verantwortung und herausgehobene Bedeutung aus der ohnehin verantwortungsvollen Tätigkeit einer Tätigkeit der E9b heraushebt.
Spid, du traust ner 9b zu 'nen Fachdienst bis <600 zu leiten? Von dir hätte ich dies nicht erwartet...

Spid

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #11 am: 06.02.2020 20:43 »
Inwiefern wäre das meinen Ausführungen zu entnehmen?

noerle

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #12 am: 09.02.2020 13:04 »
Hallo,

Kurze Nachfrage. Würde sich bei dem Teamleiter eines „Unterteams“ SGB XII in einer Abteilung (andere Teams sind z. B.  Wohngeld, Bafög, Asyl) auch ein ganzer Arbeitsvorgang aufgrund der Führung ergeben? Die Führung umfasst 3 Sachbearbeiter SGB XII. Die Leitung hat neben eigener Sachbearbeitung noch andere Tätigkeitsfelder im SGB XII, die alleine bearbeitet werden. Sowie übernimmt auch komplizierte Fälle neben der Führung und Organisation. Das Team
erbringt für die gesamte Kommune die Leistungen zum Lebensunterhalt nach den SGB XII. Wäre damit eine Bewertung als Einzelner Arbeitsvorgang und höher als EG 9b möglich?

Beste Grüße
noerle

Spid

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #13 am: 09.02.2020 13:10 »
Worin besteht denn die Leitungsfunktion?

noerle

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #14 am: 09.02.2020 13:16 »
Führung des SGB XII Bereiches mit den 3 Mitarbeitern. Dabei Unterstützung/ Hilfestellung bzw. Übernahme von schwierigen Fällen. Organisation des Bereiches inkl. Urlaubsgenehmigung. LOB. Mitarbeitergespräche. Vertretung vor Gericht, Widersprüche/ Klagen, Vertretung gegenüber extern z. B.  Jobcenter. Grundlegende Vorgehensweisen regeln (z. B. Richtlinien). Auswerten von Urteilen , etc.

Insgesamt ist ein Zeitanteil von ca. 15 % vorgesehen.