Autor Thema: [NW] Beihilfefrage (Belastungsgrenze)  (Read 1854 times)

TonyBox

  • Gast
[NW] Beihilfefrage (Belastungsgrenze)
« am: 06.02.2020 09:17 »
Guten Morgen zusammen,

ich habe grade etwas über die Belastungsgrenze bei der Beihilfe gelesen. Diese soll 1,5 Prozent seines Bruttojahresgehalts betragen.

Mich würde jetzt interessieren, ob möglicherweise Zulagen (Familien- und Kinderzuschläge) bei der Bemessungsgrundlage abzugsfähig sind.

Beste Grüße

Tony


Funker

  • Gast
Antw:[NW] Beihilfefrage (Belastungsgrenze)
« Antwort #1 am: 06.02.2020 09:44 »
Die kinderbezogenen Anteile im Familienzuschlag werden nicht mitgerechnet.

BStromberg

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Antw:[NW] Beihilfefrage (Belastungsgrenze)
« Antwort #2 am: 06.02.2020 13:23 »
Nicht mehr ganz aktuell, aber dafür sehr gut brauchbar sind in Beihilfesachen die Faktenblätter der Finanzverwaltung!

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/mb_beih_belastungsgrenze_0.pdf
"Ich brauche Informationen.
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(Charles Dickens)