Autor Thema: Psychische Erkrankungen mitteilen? ADHS  (Read 3041 times)

adehaess

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Psychische Erkrankungen mitteilen? ADHS
« am: 06.02.2020 09:42 »
Hallo,

wie ist es konkret im ÖD mit o. g.?

Kann es sogar sinnvoll sein, wenn man z. B. bereits im Vorstellungsgespräch mitteilt, dass man ADHS hat?

Hatte aufgrund ADHS leider immer wieder Probleme an der Arbeit, habe aber auch nie jemanden gesagt, dass ich ADHS habe.

Oder ist man konkret im ÖD gleich raus, wenn man schon im Vorstellungsgespräch sagt, dass man ADHS hat?

Hat hier jemand vielleicht auch ADHS oder kennt jemanden, der ADHS hat?

Was meint ihr?

Welche Empfehlungen habt ihr?

Dankeschön.

GLG

BStromberg

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Antw:Psychische Erkrankungen mitteilen? ADHS
« Antwort #1 am: 06.02.2020 13:29 »
Dafür kenne ich das Krankheitsbild zu wenig.

Man müsste die Tätigkeiten kennen... der "öD" ist vielfältig.

Wenn bei einer sitzenden Schreibtischtätigkeit weder Eigen- noch Fremdgefährdung vorliegt und Sie guten Glaubens sind, die Arbeit dauerhaft nach mittlerer Art und Güte (also mindestens durchschnittlich) zu erbringen, dann sehe ich hier jetzt erst mal keine unmittelbare/aktive Offenbarungspflicht, aber das kann man wirklich nicht pauschalieren.

Sollten Sie z.B. 5 x pro Stunde für 5 Min. zappelnd durch den Raum rennen (keine Ironie!!!), dann wäre es wohl eher mal ratsam, sich um die Anerkennung einer Schwebehinderteneigenschaft zu bemühen.

Ich glaube, die Bandbreite der Erkrankung ist sehr weitreichend, so dass Sie hier keine brauchbaren Infos bekommen werden... von mir jedenfalls nicht, denn meine Mittagspause ist jetzt gleich vorbei  :D
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Kaffeetassensucher

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Antw:Psychische Erkrankungen mitteilen? ADHS
« Antwort #2 am: 06.02.2020 14:09 »
Ich kann auch nur die allgemeine Empfehlung wiederholen:

Wenn eine Erkrankung/Behinderung, egal ob psychisch oder physisch, offensichtlich ist oder es wahrscheinlich ist, dass sie im alltäglichen Arbeitsbetrieb sichtbar wird, im Sinne von "lässt sich ohnehin nicht (lange) verbergen", dann erspart man sich auch selber einen Haufen Stress, Unannehmlichkeiten und Missverständnisse, wenn man die offene Schiene fährt. Wenn sie gar die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen oder sogar, wie Herr Stromberg so schön bereits sagte, Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegen, ist es sogar angeraten, wenn nicht gar verpflichtend, den AG zu informieren. Letztere Punkte können einem sogar später auf die Füße fallen, wenn man es im Vorstellungsgespräch verschwiegen, da man eine Leistungsfähigkeit vorgespielt hat, die nicht existiert.

Wie gesagt, es kommt immer drauf an, wie sichtbar es ist und wie sehr es die Arbeitsfähigkeit mindert.

Welcher Art waren denn die Probleme, die du schon so hattest?

clarion

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Antw:Psychische Erkrankungen mitteilen? ADHS
« Antwort #3 am: 06.02.2020 19:48 »
Hallo,

wenn du wegen des ADHS schon mal Probleme am Arbeitsplatz hattest, ist das Überspielen wohl nicht so leicht. Vielleicht solltest du daher einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Kann eine medikamentöse Behandlung die Verhaltensauffälligen mindern?

Das mit dem Outen ist es so eine Sache. Es kann schon sein, dass man Dich nicht nimmt, v.a. dann nicht, wenn Du keinen Schwerbehindertenausweis hast. Andererseits sitzt im Vorstellungsgespräch ein ganzes Gremium und da wäre unerklärte Verhaltensabweichungen auch ein NoGo.

Wir haben in unserer IT-Truppe einen Autisten. Das ist m.W. aber etwas anderes als ADHS. Er hat aber einen Schwerbehindertenausweis. Da er ohnehin keinen Kundenverkehr hat, war das für das Auswahlgremium kein  Problem. Er hat die Behinderung im Bewerbungsverfahren bekannt gegeben.

Kaiser80

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Antw:Psychische Erkrankungen mitteilen? ADHS
« Antwort #4 am: 06.02.2020 20:29 »
ADHS = Gleichsstellung/Schwerbehinderung? , "ist m.W. was anderes als Autismus"....?
Junge, Junge.

ICD / WHO sowie manche Fachleute sind sich zwar nicht völlig einig. Einig sind sie sich, dass es noch nicht mal  (vernünftige/spezifische) diagnostische Tests gibt.

Sprich, mal ganz platt formuliert: Patient wird/ist verhaltensauffällig, durchläuft dieser (klinisch) nichts anderes als ein Ausschlussverfahren! Ketzerisch: Na, wenn i nix find, dann isses halt AD(H)S.

Eigentlich waren selbst diese kurzen Ausführungen schon Zuviel, wenn ich den "namen" des TE lese und es um Menschen gehen soll, die im Alltag echt Schwierigkeiten haben. Soll das witzig sein?


garda

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Antw:Psychische Erkrankungen mitteilen? ADHS
« Antwort #5 am: 07.02.2020 14:59 »
Hallo,

ADHS ungeschützt in einem Vorstellungsgespräch zu benennen ist sehr riskant und ich kann es nicht empfehlen.

Je nach dem Ausmaß der Erkrankung und deren Folgen ist zum einen der Schwerbehindertenausweis wichtig aber der ist mit ADHS allein kaum zu bekommen. Selbst ein gut begründeter Antrag wird kaum mehr als einen GdB von 30 ergeben. Kommt deutlich mehr raus, ist die Erwerbsfähigkeit oft nicht mehr da. Ab GdB 30 kann dann eine Gleichstellung beantragt werden, die einen identischen Schutz bietet wie der SB-Ausweis.

Ist die Erkrankung mittels Ritalin eingestellt und wenn ja, wie funktioniert das im Einzelfall?

Diagnostische Tests gibt es übrigens sehr wohl und eine gründliche Anamnese gehört natürlich auch zur Diagnose.

Mein Rat wäre es nicht zu offenbaren und dann die zuständige Schwerbehindertenvertretung zu konsultieren.

Beste Grüße,

Michael
Schwerbehindertenvertreter
Mit freundlichen Grüßen

Michael