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Psychische Erkrankungen mitteilen? ADHS

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garda:
Hallo,

ADHS ungeschützt in einem Vorstellungsgespräch zu benennen ist sehr riskant und ich kann es nicht empfehlen.

Je nach dem Ausmaß der Erkrankung und deren Folgen ist zum einen der Schwerbehindertenausweis wichtig aber der ist mit ADHS allein kaum zu bekommen. Selbst ein gut begründeter Antrag wird kaum mehr als einen GdB von 30 ergeben. Kommt deutlich mehr raus, ist die Erwerbsfähigkeit oft nicht mehr da. Ab GdB 30 kann dann eine Gleichstellung beantragt werden, die einen identischen Schutz bietet wie der SB-Ausweis.

Ist die Erkrankung mittels Ritalin eingestellt und wenn ja, wie funktioniert das im Einzelfall?

Diagnostische Tests gibt es übrigens sehr wohl und eine gründliche Anamnese gehört natürlich auch zur Diagnose.

Mein Rat wäre es nicht zu offenbaren und dann die zuständige Schwerbehindertenvertretung zu konsultieren.

Beste Grüße,

Michael
Schwerbehindertenvertreter

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