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[BY] Freiwillige Rentenbeiträge?

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burghaeuser:
Hallo Minteinander,

ich suche aktuell nach dem Sinn oder Unsinn von freiwilligen Rentenbeiträgen in meinem Fall.


Ich habe 25 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt - jetzt der Wechsel in das Beamtentum.

Aufgrund der Lebensarbeitszeit dürfte ich nach jetzigem Stand mit 64 in den Ruhestand wechseln - sollte ich im entsprechenden Alter den Wunsch verspüren ein paar Jahre früher in den Ruhestand zu gehen und z.B. schon mit 62 das Arbeiten aufhören:

Mit freiwilligen Rentenzahlungen würde ich dann mit 62 mit Abzügen von 3 Jahren in den Ruhestand mit Rentenbezügen gehen können - wenn ich jetzt keine weiteren Beitragsjahre sammle um auf 45 zu kommen würde ich ja bei einem offiziellen Rentenbeginn 67 frühestens mit 63 bei 14,4% Abzügen die Rentenzahlungen einfordern können.

Wie wird das Ganze dann bei den Pensionszahlungen mit eingerechnet?
Fehlt mir eventuell ein Jahr lang ein Teil der Pension?
Werden die Abzüge der Rentenzahlung ein Leben lang mit eingerechnet?

Fragen über Fragen....

Lohnt es sich (außer in Bezug auf die paar Euro mehr Bezüge) freiwillige Beiträge zu zahlen?


Danke schonmal

Funker:
Sie können nicht einfach so vor 64 in den Ruhestand gehen, nur weil Sie es wünschen.

burghaeuser:
Dann muss ich wohl etwas umformulieren. Ich hatte von einer anderen Seite eine etwas andere Information zum Vorruhestand bekommen...

In wie weit werden bei Ruhestand ab 64 Abzüge der Rentenkasse für mich negativ mit eingerechnet?
Oder ist es für mich egal wenn ich von der Seite mit rund 10% Abzügen rechnen müsste da ich durch die fehlenden Rentenbeiträge erst ein Renteneintritssalter mit 67 hätte.

was_guckst_du:
...dann hast du von anderer Seite etwas Falsches gehört...

Funker:
Es gibt bei Beamten keinen Vorruhestand. Entweder ist man im Ruhestand oder nicht.
Versorgungsbezüge werden neben Renten nur bis zum Erreichen einer Höchstgrenze gezahlt (für Bayern: Art. 85 BayBeamtVG). Die Höhe der Kürzung ist ohne Kenntnis der Details des Einzelfalls nicht zu verifizieren. Grds. gilt, dass ein Ruhestandsbeamter, der zusätzlich Rentenansprüche erworben hat, insgesamt nicht besser gestellt wird, als ein "Nur-Beamter" ohne Rentenansprüche.

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