Autor Thema: TV-L S für Sozialarbeiter im Berufsförderungswerk  (Read 5880 times)

bfwrim

  • Gast
Hallo, ich bin als Reha- und Integrationsmanagerin (früher Sozialarbeiter Sozialdienst) in einem Berufsförderungswerk beschäftigt (Gehalt nach TV-L).
Ich besitze die staatliche Anerkennung. Steht mir eine Bezahlung nach TV-L S (Sozial- und Erziehungsdienst) zu? Es wäre eine finanzielle Verbesserung.
Danke für Eure Hilfe.
« Last Edit: 06.02.2020 12:55 von bfwrim »

Spid

  • Gast
Antw:TV-L S für Sozialarbeiter im Berufsförderungswerk
« Antwort #1 am: 06.02.2020 15:40 »
Es gibt keinen „TV-L S“.

bfwrim

  • Gast
Antw:TV-L S für Sozialarbeiter im Berufsförderungswerk
« Antwort #2 am: 06.02.2020 16:52 »
Sehr hilfreich @Spid.  Was ist dann das hier?? https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/s/  ;) :-\

Spid

  • Gast
Antw:TV-L S für Sozialarbeiter im Berufsförderungswerk
« Antwort #3 am: 06.02.2020 16:54 »
Irgendeine unbeachtliche Website. Es gibt auch Seiten zur Existenz von Reichsflugscheiben.

bfwrim

  • Gast
Antw:TV-L S für Sozialarbeiter im Berufsförderungswerk
« Antwort #4 am: 06.02.2020 16:57 »
Wieso hält man nicht die Klappe, wenn man keine Ahnung hat und stattdessen die Ergebnisse der Tarifverhandlungen von 2019 lesen. Zum 1.1.2020 gibt es den TV-L S. ::)

Spid

  • Gast
Antw:TV-L S für Sozialarbeiter im Berufsförderungswerk
« Antwort #5 am: 06.02.2020 17:00 »
Nein. Derlei wurde nicht vereinbart. Es gab und gibt lediglich den TV-L. Einen „TV-L S“ gibt es nicht.

bfwrim

  • Gast
Antw:TV-L S für Sozialarbeiter im Berufsförderungswerk
« Antwort #6 am: 06.02.2020 17:06 »
Auf diese zeitverschwenderischen Sinnlosbeiträge von Spid gehe ich nicht weiter ein. Ist das eine Masche um hohe Beitragszahlen zu erreichen? Das ist denke ich nicht Sinn und Zweck dieses Forums.

Ich freue mich nun auf hilfreiche Antworten anderer User. Immerhin gibt es definitv im TV-L eine extra Entgelttabelle für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (siehe Link oben bzgl TV-L S)

Spid

  • Gast
Antw:TV-L S für Sozialarbeiter im Berufsförderungswerk
« Antwort #7 am: 06.02.2020 17:09 »
Hilfreicher als die Antwort, daß ein Tarifvertrag, dessen Existenz Du vermutest, ein ähnliches Hirngespinst wie Reichsflugscheiben oder Chemtrails ist?

Apek

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Antw:TV-L S für Sozialarbeiter im Berufsförderungswerk
« Antwort #8 am: 06.02.2020 17:16 »
@bfwrim: Du meinst sicherlich die "S-Tabelle" des TV-L. Welche Rechtsform hat denn das BFW bei dem Du beschäftigt bist und liegt (beiderseitige) Tarifbindung vor? Nach welchem (Tarif-)Vertrag wirst Du bislang bezahlt?

bfwrim

  • Gast
Antw:TV-L S für Sozialarbeiter im Berufsförderungswerk
« Antwort #9 am: 06.02.2020 17:42 »
@apek: ja genau, siehe mein letzter Beitrag. Es handelt sich um eine gGmbh,, Bezahlung nach TV-L in seiner aktuellen Form o.ä (laut Arbeitsvertrag). Ich hoffe das hilft dir weiter.

Novus

  • Gast
Antw:TV-L S für Sozialarbeiter im Berufsförderungswerk
« Antwort #10 am: 06.02.2020 19:36 »
Hilfreicher als die Antwort, daß ein Tarifvertrag, dessen Existenz Du vermutest, ein ähnliches Hirngespinst wie Reichsflugscheiben oder Chemtrails ist?

Ich hätte jetzt angenommen du bist sicher die Existenz eben solcher belegen zu können, so schnell gehts mit den Vorurteilen :)

Gemeinnützige Gesellschaften lehnen ihre Bezahlung häufig an den TV-L und seine Gehaltstabellen (die SuE Tabelle besteht im Tarifvertrag und ist kein Tarifvertrag) an. Sie sind nicht Tarifgebunden.

Grüsse

bfwrim

  • Gast
Antw:TV-L S für Sozialarbeiter im Berufsförderungswerk
« Antwort #11 am: 08.02.2020 13:38 »
Danke Novus. Laut Vertrag bekomme ich den TV-L in seiner aktuellen Form, und da die S-Tabelle ganz "aktuell" ist, sollte diese, da ich entsprechende Tätigkeiten als Sozialarb. mit Anerkennung ausübe, auch angewandt werden. Ich werde es am Besten beantragen.

Spid

  • Gast
Antw:TV-L S für Sozialarbeiter im Berufsförderungswerk
« Antwort #12 am: 08.02.2020 13:58 »
Da gibt es nichts zu beantragen.  Beschäftigte im Sinne von Teil II Abschnitt 20 der Entgeltordnung zum TV-L sind in die neue S-Entgeltgruppe übergeleitet, die sich nach §12 TV-L ergibt.

bfwrim

  • Gast
Antw:TV-L S für Sozialarbeiter im Berufsförderungswerk
« Antwort #13 am: 08.02.2020 15:02 »
Im Teil II Abschnitt 20.4 der Entgeltordnung zum TV-L liest es sich m.E. so, als würde mir die S11b zustehen? Ich kapier das nicht  :'( Du schreibst nichts beantragen - trifft wohl nicht auf mich zu?

Spid

  • Gast
Antw:TV-L S für Sozialarbeiter im Berufsförderungswerk
« Antwort #14 am: 08.02.2020 15:27 »
Die Überleitung ist bereits geschehen, ein Antrag war dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Sofern S11b zutreffend ist, bist Du seit dem 01.01.20 in S11b übergeleitet. Sofern Dein AG dies noch immer nicht umgesetzt hat, ist er entweder unfähig oder betrügt Dich. Du solltest mithin nichts beantragen, sondern Deine Ansprüche ihm gegenüber geltend machen - ansonsten verfallen sie nach der tariflichen Ausschlußfrist. Dazu ist eine ernsthafte Zahlungsaufforderung unter hinreichend konkreter Bezifferung des Anspruchs erforderlich. Eine Fristsetzung bietet sich an, zwei Wochen sind sicherlich angemessen. Anschließend sollte Eingruppierungsfeststellungsklage und Lohnklage erhoben werden, falls der AG nicht innerhalb der gesetzten Frist leistet.