Guten Morgen zusammen,
ich habe grade etwas über die Belastungsgrenze bei der Beihilfe gelesen. Diese soll 1,5 Prozent seines Bruttojahresgehalts betragen.
Mich würde jetzt interessieren, ob möglicherweise Zulagen (Familien- und Kinderzuschläge) bei der Bemessungsgrundlage abzugsfähig sind.
Beste Grüße
Tony