Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung
Spid:
Wenn eine auszuübende Tätigkeit übertragen wird, die zu Deiner Eingruppierung in E4 führt, ist das zutreffend. Wäre es aber auch, wenn Du in irgendeiner anderen Entgeltgruppe eingruppiert wärst.
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