Autor Thema: Verlorene Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung von 9a zu 9b  (Read 3193 times)

ReiseFreund

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Hallo Zusammen, ich hätte folgende Frage:

Ein Mitarbeiter ist im September 2018 bei einem kommunalen Arbeitgeber in der
Entgeltgruppe 9a, Stufe 1 eingestellt worden.

Im September 2019 rückte der Mitarbeiter in die Stufe 2 der Entgeltgruppe 9a vor.

Nun soll eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9b durchgeführt werden und es
soll nun bedacht werden, ob eine Höhergruppierung entweder Januar 2021 oder Januar 2022 erfolgen soll.

Sehe ich es richtig, dass sich eine Höhergruppierung im Janur 2021 aufgrund
der verlorenen Stufenlaufzeit in Stufe 2 langfristig finanziell nicht lohnt?

Wie schätz Ihr die zukünftigen Entwicklungen der Entgeltgruppen 9a / 9b ab 01.08.2020 ein?



Schokobon

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Ein Mitarbeiter in EG 9abc sollte in der Lage sein dies in einer einfachen Excel Übersicht selbst zu berechnen?
Tendenziell würde ich behaupten, dass die 9b als höhere der 2 infragestehenden Entgeltgruppen langfristig ein höheres Einkommen generiert.
Aber wer weiß...vielleicht gibts irgendwann dank Verdi in 9a mehr als in 9b

WasDennNun

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Ohne Excel rein aus dem Bauch heraus würde ich sagen, die spätere HG führt zu mehr Entgelt.
Und die Zukünftige Entwicklungen der Entgeltgruppen  9a / 9b  wird das gleiche Leid teilen wie die der E10.....

LaBella

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Hallo, zum einen erstaunlich, dass in der 9a mit Stufe 1, also ohne Berufserfahrung angefangen wird. Interessant, zumal in der 9a Tätigkeiten ausgeführt werden können, die man nicht vom ersten Tag an begreift. *hihi* Aber das tut nichts zur Sache.

Genauer interessiert mich, wie man sich entscheiden kann, wann man höher gruppiert wird? Der Beginn einer höheren Entgeltgruppe, ist der Beginn der Aufnahme der höherwertigen Tätigkeiten.

Grundsätzlich sollte sich die 9b auf Dauer besser bezahlt machen als die 9a. Ggf. kann man im weiteren Verlauf durch eine vorzeitige Stufensteigerung den temporären "Verlust" ausgleichen. :) Wenn man vor hat noch viele Jahre bei dem AG zu bleiben, dann immer ab in die höhere Gruppe.

Spid

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Hallo, zum einen erstaunlich, dass in der 9a mit Stufe 1, also ohne Berufserfahrung angefangen wird. Interessant, zumal in der 9a Tätigkeiten ausgeführt werden können, die man nicht vom ersten Tag an begreift. *hihi* Aber das tut nichts zur Sache.

Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Berufserfahrung ab.

Zitat
Der Beginn einer höheren Entgeltgruppe, ist der Beginn der Aufnahme der höherwertigen Tätigkeiten.

Das ist in dieser Pauschalität schlicht falsch.

LaBella

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§16(2) TVöD Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstel-lung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3.  :o :o :o

Zweiteres ist mir in der Realität bewusst, sorry für meine Pauschalisierung. Ich hätte nur nicht gedacht, dass man eine Höhergruppierung einfach schieben kann, wie man möchte. :)

Spid

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Inwiefern sollte die Norm, die die Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung in geringem Umfange bei der Stufenzuordnung bei Einstellung regelt, eine irgendwie geeignete Entgegnung auf meine Feststellung sein?

Neben dem Umstand, daß sich eine Höhergruppierung beliebig terminieren läßt, indem man die nicht nur vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit entsprechend terminiert, gibt es zuhauf Fälle, in denen der Beginn einer höheren Entgeltgruppe und die Aufnahme einer höherwertigen Tätigkeit zeitlich night zusammenfallen, bei einer nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit, bei einer Nichterfüllung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht, wenn die aufgenommene Tätigkeit nicht die auszuübende Tätigkeit ist...

Wastelandwarrior

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Wenn ich richtig überschlage, erfolgte eine Höhergruppierung in 01/2022 direkt in EG 9b Stufe 3 (3424,65). Diese würde bei Höhergruppierung in 01/2021 erst in 01/2023 erreicht. Hinzu kommt, dass in 10/21-12/21 bereits EG 9a Stufe 3 (3326,44) gezahlt würden, statt 3277,32 (EG 9b Stufe 2).

Man hat also in keinem Monat weniger (Stufen 2 identisch), in 3 Monaten mehr und 12 Monate eher die Stufe 3....
Auch ohne JSZ-Berechnung sollte das klar sein.

ReiseFreund

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Danke für die Anworten.
Nach meiner Excel  ;) Berechnung lohnt sich der Sprung von 9a zu 9b 2022 mehr als 2021.
@ LaBella: Stufe 1, da einstieg direkt nach der Ausbildung