Wenn der AG eine fehlerhafte Rechtsmeinung zur Eingruppierung korrigiert, dann stellt sich die Frage nach Neubeginn der Stufenlaufzeit nicht.
Wenn er jetzt die auszuübenden Tätigkeiten ändern möchte, dann kann der MA dieses ablehnen und bockig auf der E10 bleiben, oder sich daran erfreuen, dass er insgesamt wesentlich mehr Geld verdient.
Wenn er nicht erkennen kann, wann der Break Even Point erreicht ist, dann sollte man ihm auch nicht die neuen Aufgaben übertragen. Und wenn er mault, dass er länger in der Stufe 4 ist, dann auch nicht.