Autor Thema: Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung  (Read 4650 times)

Wernersen

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Hallo liebe Leute, folgender Sachverhalt :
Ein Mitarbeiter arbeitet in E10, Stufe 4 seit 2 Jahren. Nun wird die Stelle auf welcher der betteffende MA sitzt auf E11 hochgruppiert, weil das Anforderungsprofil es rechtfertigt. Beginnt für diesen MA die Frist bis zum Aufstieg in die Erfahrungsstufe 5 von vorne oder bleibt es bei den 2 jahren die es in der E10 waren? Sofern sie von vorne beginnt, welche Möglichkeiten gibt es für den MA hiergegen vorzugehen?
Danke vorab für Einschätzungen

Spid

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Antw:Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 08.02.2020 09:51 »
Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn. Da die nicht nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit des mindestens impliziten Einverständnisses des AN bedarf, kann er diese auch ablehnen und in E10 verbleiben.

Texter

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Antw:Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 08.02.2020 10:11 »
Hat sich die auszuübende Tätigkeit denn tatsächlich verändert?

Spid

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Antw:Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 08.02.2020 10:14 »
Wie sollte es im Sachverhalt sonst zu einer Höhergruppierung kommen?

Texter

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Antw:Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 08.02.2020 10:17 »
Nun wird die Stelle auf welcher der betteffende MA sitzt auf E11 hochgruppiert, weil das Anforderungsprofil es rechtfertigt.

Vielleicht habe ich in diesen Satz zu viel reininterpretiert, aber ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass der AG lediglich seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung ändert.

Isie

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Antw:Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 08.02.2020 10:24 »
Ich halte beides für möglich. Wenn die Höhergruppierung erfolgt, gibt es jedenfalls keine Möglichkeit, gegen den Neubeginn der Stufenlaufzeit vorzugehen. Aber vielleicht lässt sich eine Vorweggewährung aushandeln.

Spid

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Antw:Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 08.02.2020 10:30 »
Besteht denn Grund zur Annahme, daß der TE im Geltungsbereich des BT-K beschäftigt ist?

WasDennNun

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Antw:Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 08.02.2020 10:37 »
Wenn der AG eine fehlerhafte Rechtsmeinung zur Eingruppierung korrigiert, dann stellt sich die Frage nach Neubeginn der Stufenlaufzeit nicht.
Wenn er jetzt die auszuübenden Tätigkeiten ändern möchte, dann kann der MA dieses ablehnen und bockig auf der E10 bleiben, oder sich daran erfreuen, dass er insgesamt wesentlich mehr Geld verdient.
Wenn er nicht erkennen kann, wann der Break Even Point erreicht ist, dann sollte man ihm auch nicht die neuen Aufgaben übertragen. Und wenn er mault, dass er länger in der Stufe 4 ist, dann auch nicht.

Wernersen

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Antw:Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 08.02.2020 10:38 »
Hui, so schnell so viele Antworten. Der MA ist im Bereich TVÖD-S anzusiedeln. Und in der Tat hat sich die Arbeit nicht geändert. Die Änderung von e10 auf e11 kam daher, dass die stelle ursprünglich bereits zu gering bewertet wurde und nur durch Zuhilfenahme des Personalrates angepasst wurde. In sofern aber ist die Tätigkeit mit e10 wie auch mit e11 zu 100% identisch.
danke schon für die rege Beteiligung

Spid

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Antw:Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 08.02.2020 10:49 »
Also war der AN bereits seit Beginn der Tätigkeit in E11 eingruppiert.

Wernersen

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Antw:Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 08.02.2020 10:50 »
Nein, erst mit e10

Spid

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Antw:Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung
« Antwort #11 am: 08.02.2020 10:54 »
Du unterliegst einem fundamentalen Irrtum. TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Der AG äußert lediglich eine Rechtsmeinung, die die Eingruppierung in keinster Weise berührt. Wenn also die auszuübende Tätigkeit zu einer Eingruppierung in E11 führt, war der TB bereits seit Beginn der Tätigkeit in E11 eingruppiert. Der AG hat seinen Eingruppierungsirrtum rückwirkend zu seinem Beginn zu korrigieren.

WasDennNun

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Antw:Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung
« Antwort #12 am: 08.02.2020 11:09 »
Nein, erst mit e10
Er war somit von Anfang an in der EG11 eingruppiert, hat aber fälschlicherweise nur das Entgelt der E10 erhalten.
Seine Stufenlaufzeiten bleiben unberührt, er hat Anspruch das Entgelt der letzten 6 Monaten rückwirkend zu erhalten. (§37)

Wernersen

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Antw:Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung
« Antwort #13 am: 08.02.2020 11:38 »
Wow, sehr interessante Erkenntnis. Danke! Wenn der AG die Stelle neu bewertet hat und aus seiner Sicht das Anforderungsprofil über die Zeit gestiegen ist, wie verhält es sich dann? Dann wäre eine fehlerhafte Rechtsmeinung wohl nicht mehr gegeben? Wie wäre es dann mit der Laufzeit der Erfahrungsstufe?

Spid

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Antw:Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung
« Antwort #14 am: 08.02.2020 11:43 »
Der Stellenbewertung wie auch dem Anforderungsprofil kommt keinerlei Bedeutung zu. Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit und die Wertzuschreibung durch die tariflichen Regelungen.