Autor Thema: Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung  (Read 4702 times)

Wernersen

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Antw:Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung
« Antwort #15 am: 08.02.2020 11:50 »
Ok, dann sagen wir mal die auszuübende Tätigkeit ist mit dem Verlauf der Jahre immer komplexer und damit wertiger geworden.
Gibt es grundsätzlich Unterschiede zw. dem tvöd-s und den anderen?

Isie

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Antw:Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung
« Antwort #16 am: 08.02.2020 11:52 »
Besteht denn Grund zur Annahme, daß der TE im Geltungsbereich des BT-K beschäftigt ist?
Spid hat recht. Im TVöD VKA gibt es keine Vorweggewährung. Sorry, mein Fehler.


Spid

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Antw:Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung
« Antwort #17 am: 08.02.2020 12:01 »
Ist die auszuübende Tätigkeit an sich anders geworden oder hat sie sich geändert? Ersteres wäre bspw. der Fall, wenn man von Matritzenvervielfältigung auf Kopierer umstellt und die auszuübende Tätigkeit aus der Vervielfältigung von Schriftstücken besteht, letzteres wäre der Fall, wenn bspw. bislang nur Schriftstücke zu vervielfältigen waren und nun noch Vergrößerungen und Verkleinerungen hinzukommen.

Texter

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Antw:Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung
« Antwort #18 am: 08.02.2020 12:02 »
Ok, dann sagen wir mal die auszuübende Tätigkeit ist mit dem Verlauf der Jahre immer komplexer und damit wertiger geworden.

Spid, könnte es sich nicht um einen Fall von § 13 Absatz 1 handeln? Zumindest in der Theorie?

Spid

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Antw:Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung
« Antwort #19 am: 08.02.2020 12:06 »
Das wäre der Fall, wenn die auszuübende Tätigkeit an sich bspw. durch technologischen Fortschritt anders geworden wäre - also die erste Alternative meiner Ausführungen.

Wernersen

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Antw:Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung
« Antwort #20 am: 08.02.2020 12:15 »
Schöner Vergleich u d der zweite Fall trifft es recht gut. Neben kopieren kam noch verkleinern und vergrößern dazu :)

Spid

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Antw:Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung
« Antwort #21 am: 08.02.2020 12:19 »
Es kamen also Aufgaben hinzu. Hat dies jemand veranlaßt, der namens des AG Arbeitsverträge schließen darf oder handelte es sich lediglich um übergriffiges Verhalten subalternen Führungspersonals?

Wernersen

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Antw:Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung
« Antwort #22 am: 08.02.2020 12:26 »
Die Relevanz der Gruppe wurde im Hause stärker, da der Arbeitsumfang insgesamt anstieg und komplexer wurde. In diesem Rahmen wurden weitere Stellen geschaffen und es erfolgte die Anpassung auf e11. Die Aufgaben kamen direkt vom AG veranlassst hinzu und waren u.a einer der Faktoren die zur e11 geführt haben.

Spid

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Antw:Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung
« Antwort #23 am: 08.02.2020 12:33 »
Womit wir dann wieder hier wäre :
Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn. Da die nicht nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit des mindestens impliziten Einverständnisses des AN bedarf, kann er diese auch ablehnen und in E10 verbleiben.

Es ist eine simple Änderung der auszuübenden Tätigkeit und eine sich daraus ergebende Höhergruppierung.

Wernersen

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Antw:Laufzeit Erfahrungsstufe bei Höhergruppierung
« Antwort #24 am: 08.02.2020 12:39 »
Verstanden, vielen Dank für die tolle Herleitung und Erklärung. Klasse!!!