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Stufenlaufzeit mitnehmen von EG9a nach EG9b nach erfolgter Ausbildung

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Spid:
Nein, da geht es bspw. um den Bemessungssatz der JSZ.

Kaya:
Ich dachte übrigens auch, dass über Nr. 7 Absatz 2 EGO, die explizit genannte Prüfungspflicht als Ausbildungsvoraussetzung für die Fallgruppe 2 in EG9b wirkt.

Nr. 7 Absatz 2 EGO
(2) 1Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 5 bis 9a ist eine Erste Prüfung abzulegen. 2Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 9b bis 12 ist eine Zweite Prüfung abzulegen. 3Satz 1 und 2 gelten nur für auf der Fallgruppe 2 der Entgeltgruppen 5 bzw. 9b aufbauende Eingruppierun-gen.

Kaya:
Spid, in jedem Fall nochmals vielen Dank. Hilft mir sehr.

Spid:

--- Zitat von: Kaya am 08.02.2020 16:46 ---Ich dachte übrigens auch, dass über Nr. 7 Absatz 2 EGO, die explizit genannte Prüfungspflicht als Ausbildungsvoraussetzung für die Fallgruppe 2 in EG9b wirkt.

Nr. 7 Absatz 2 EGO
(2) 1Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 5 bis 9a ist eine Erste Prüfung abzulegen. 2Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 9b bis 12 ist eine Zweite Prüfung abzulegen. 3Satz 1 und 2 gelten nur für auf der Fallgruppe 2 der Entgeltgruppen 5 bzw. 9b aufbauende Eingruppierun-gen.

--- End quote ---

Es bedarf aber einer in einem Tätigkeitsmerkmal genannten Voraussetzung.

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