Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Auf gleiche Stelle bewerben, die höher eingruppiert ist.

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Bluesmogboy:
Ich grüße euch,

ich bin bei einem Landkreis in der EG 8 beschäftigt.

Jetzt wurde die gleiche Stelle im gleichem Bereich in dem ich tätig bin beim Nachbarlandkreis ausgeschrieben. Diese Stelle ist ist mit 9b ausgeschrieben. In der Anforderung an diese Stelle sind die gleichen Anforderungen ausgeschrieben wie Sie auch in meiner Tätigkeitsbeschreibung meiner EG 8 Stelle stehen.

Es wird jedoch der AL II verlangt. Ich habe die Ausbildung zum VFA und 10 Jahre Berufserfahrung. 

Ich habe mich auf diese Stelle beworben und wurde nun zum Vorstellungsgespräch eingeladen welches nächste Woche stattfinden soll.

Ich bin mir nicht sicher wie ich im Vorstellungsgespräch agieren soll. Soll ich von mir aus sagen, dass ich bereit wäre den AL 2 zu machen wenn dies zur Sprache kommt ? Oder soll ich abwarten wann Sie mir sagen?  ???

Die Stelle ist nicht von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit.

LG

Spid:
Der TVÖD regelt keine Stellenbesetzung, mithin auch nicht die Voraussetzungen für eine ebensolche.

Kaya:
Hallo Bluesmogboy,

ich würde das Thema spätestens am Ende des Vorstellungsgespräches ansprechen, wenn es der Arbeitgeber nicht selbst tut.

Als VfA erfüllst Du (auch mit 10 jähriger Berufserfahrung) nicht unmittelbar die Voraussetzungen der EG9b. Ich gehe dabei davon aus, dass Dein möglicherweise neuer, zukünftiger Arbeitgeber Mitglied in einem Arbeitgeberverband ist und darüber unmittelbar der TVöD-V (VKA) gilt. Insofern wird er den TVöD anwenden und keine Ausnahmen arbeitsvertraglich machen (können). Wie gesagt ist eine Annahme.

Wenn Du aber dann bereit wärst, den Verwaltungsfachwirt zu machen (AL 2), dann ist das ein gutes Signal für den Arbeitgeber, der Dir das bei Einstellung auf die Stelle tariflich ermöglichen muss (siehe Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) Nr. 7, wenn der Landkreis einem der dort genannten Arbeitgeberverbände Mitglied ist oder den TVöD entsprechend anwendet).

Ansonsten gibt es hier ohne Zweifel einige Teilnehmer/-innen, die schon fitter sind als ich. Die können mich dann ggf. korrigieren. Hinter dem Hinweis zum Verhalten im Gespräch stehe ich aber als langjährige Führungskraft - da ist der TVöD irrelevant, es kommt auf die Entscheider an wie Sie selbstbewusste Fragen interpretieren.

Bluesmogboy:
Ja es gilt der TVöd-VKA.

Allerdings arbeite ich in den Neuen Bundesländern und in der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) Nr. 7 ist mein Bundesland nicht aufgeführt.

Jetzt bin ich allerdings ein wenig verwirrt. Gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nun also doch nicht für Sachsen-Anhalt ?

Spid:
Nein, natürlich nicht. Das ist aber völlig egal, weil der TVÖD die Eingruppierung regelt, nicht jedoch - wie bereits ausgeführt - die Stellenbesetzung oder Voraussetzungen für diese.

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