Autor Thema: Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)  (Read 14641 times)

Bastel

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Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
« Antwort #60 am: 17.02.2020 13:52 »
Angestellte haben einen Dienstherren?

Mond6

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Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
« Antwort #61 am: 17.02.2020 14:04 »
Zudem ist es ja nach einer kurzen Überprüfung so, daß die Artikel "Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst (Deutschland)" und "Öffentlicher Dienst (Deutschland)" bei Wikipedia allesamt ebenfalls auf öffentlich-rechtliche Arbeitgeber abstellen. Aber wir wissen ja schon, daß @Mond6 es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt...

"Kurze Überprüfung" also gleichbedeutend mit oberflächlich.


Spid

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Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
« Antwort #62 am: 17.02.2020 14:06 »
Zudem ist es ja nach einer kurzen Überprüfung so, daß die Artikel "Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst (Deutschland)" und "Öffentlicher Dienst (Deutschland)" bei Wikipedia allesamt ebenfalls auf öffentlich-rechtliche Arbeitgeber abstellen. Aber wir wissen ja schon, daß @Mond6 es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt...

Wenn mein Arbeitgeber die Stadt ist und der OB mein oberster Dienstherr, bin ich also nicht im öD beschäftigt weil die Stadt eine eigene Tochtergesellschaft gegründet hat?

Wie ich bereits an anderer Stelle angemerkt habe spielt es für die Fragestellung nicht die geringste Rolle und ist mir eigentlich auch egal. Für uns gilt jedenfalls der TVöD.

@Spid, deine Unterstellung das ich lüge, beruht noch immer auf der Grundlage, dass ich die Leistungen meiner Kommune, also Gemeinde aufgezählt habe. Diese ist werde mein Arbeitgeber noch habe ich diese Behauptung aufgestellt. Sie entspringt ausschließlich deiner Intension mich zu diskreditieren und dies auf Grundlage von kontextlosen Zitaten und deiner Ignoranz gegenüber Fakten.

Es beginnt schon damit, daß Du als Arbeitnehmer keinen Dienstherrn hast - schließlich:
Bei uns sind keine Beamte beschäftigt.

Da Dein AG eine
kommunale GmbH
ist, die
keine Beamte beschäftigt,
handelt es sich um einen AG in privater Rechtsform und somit nicht um öD.

Du hast nicht die Leistungen Deiner Gemeinde aufgelistet, denn auf Nachfragen zur Auflistung antwortetest Du
Bei uns sind keine Beamte beschäftigt.
und
Ja, kommunale GmbH

Mithin handelt es sich um die wiederholt vorgetragene Behauptung, es handele sich um eine Auflistung der Leistungen Deiner Kommune einfach nur um eine wiederholt vorgetragene Lüge - was sich ja bei den Behauptungen hinsichtlich Wikipedia fortsetzt. Ich brauche Dich übehaupt nicht zu diskreditieren, das schaffst Du auch ganz alleine - immer wieder und wieder und wieder.

Spid

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Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
« Antwort #63 am: 17.02.2020 14:07 »
Zudem ist es ja nach einer kurzen Überprüfung so, daß die Artikel "Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst (Deutschland)" und "Öffentlicher Dienst (Deutschland)" bei Wikipedia allesamt ebenfalls auf öffentlich-rechtliche Arbeitgeber abstellen. Aber wir wissen ja schon, daß @Mond6 es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt...

"Kurze Überprüfung" also gleichbedeutend mit oberflächlich.

Nein, gleichbedeutend mit "genug, um Dich erneut beim Lügen zu ertappen".

WasDennNun

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Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
« Antwort #64 am: 17.02.2020 14:18 »
Wenn mein Arbeitgeber die Stadt ist und der OB mein oberster Dienstherr, bin ich also nicht im öD beschäftigt weil die Stadt eine eigene Tochtergesellschaft gegründet hat?
Nach dieser Lesart ist deiner Meinung nach die Deutsche Bahn AG auch öffentlicher Dienst?

Mond6

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Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
« Antwort #65 am: 17.02.2020 14:28 »
Ich habe es als Frage gestellt, nicht meine Meinung kundgetan.

Mond6

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Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
« Antwort #66 am: 17.02.2020 14:35 »
Zudem ist es ja nach einer kurzen Überprüfung so, daß die Artikel "Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst (Deutschland)" und "Öffentlicher Dienst (Deutschland)" bei Wikipedia allesamt ebenfalls auf öffentlich-rechtliche Arbeitgeber abstellen. Aber wir wissen ja schon, daß @Mond6 es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt...

"Kurze Überprüfung" also gleichbedeutend mit oberflächlich.

Nein, gleichbedeutend mit "genug, um Dich erneut beim Lügen zu ertappen".

und vollkommen ausreichend um zu beweisen wie borniert du bist.

Spid

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Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
« Antwort #67 am: 17.02.2020 14:41 »
Weil Du mal wieder gelogen hast und ertappt wurdest?

Mond6

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Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
« Antwort #68 am: 17.02.2020 14:43 »
Nein, weil du unwesentliches als Hauptteil darstellst.

Icke

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Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
« Antwort #69 am: 17.02.2020 14:45 »
VWL dürften aber nicht steuerfrei sein.
Kann auch mWn auch steuerfrei sein, kommt darauf an wo es eingezahlt wird..

Also, bei mir werden die VWL direkt mit dem Bruttogehalt versteuert und dann vom Netto abgezogen und auf das VWL-Konto überwiesen.
Kommt wohl darauf an wohin eingezahlt wird.

Hm, keine Ahnung. Bei mir ist es ein schnödes VWL-Konto, auf dem ausschließlich die 6,65 Euro landen. Weißt du, bei welchen VWL-Arten die Zahlungen steuerfrei wären? Dann müsste ja die Abrechnung auch eine andere sein, bei mir werden die VWL direkt aufs Brutto gehauen und mit diesem versteuert.

Mond6

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Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
« Antwort #70 am: 17.02.2020 14:55 »
Wenn mein Arbeitgeber die Stadt ist und der OB mein oberster Dienstherr, bin ich also nicht im öD beschäftigt weil die Stadt eine eigene Tochtergesellschaft gegründet hat?
Nach dieser Lesart ist deiner Meinung nach die Deutsche Bahn AG auch öffentlicher Dienst?


Wer ist denn der AG der AN die in diversen gGmbH´s, GmbH´s und AG´s beschäftigt sind die 100% Töchter von Bund, Ländern und Gemeinden sind? Warum ist der TVöd für sie maßgeblich wenn sie nicht dem öD angehöhren?

WasDennNun

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Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
« Antwort #71 am: 17.02.2020 15:01 »
Wer ist denn der AG der AN die in diversen gGmbH´s, GmbH´s und AG´s beschäftigt sind die 100% Töchter von Bund, Ländern und Gemeinden sind?
Die gGmbh die gmbh und der AG ist dann der Arbeitgeber.
Als der der auf dem Arbeitsvertrag steht.
Zitat
Warum ist der TVöd für sie maßgeblich wenn sie nicht dem öD angehöhren?
Weil es arbeitsvertraglich so festgelegt wird. und weil sie möglicherweise keine Lust haben selbst Tarifverräge auszuarbeiten. Denn diese AGs sind idR nicht Tarifpartei.

Also bist du jetzt der Meinung, dass die DB immer noch öffentlicher Dienst ist?
Falls nein, dann warum sollte dein AG öD sein?
Falls ja, haben wir eine unterschiedliche Definition was öffentlicher Dienst ist.

Mond6

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Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
« Antwort #72 am: 17.02.2020 15:12 »
OK, sehe ich ein. :)

Spid

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Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
« Antwort #73 am: 17.02.2020 15:18 »
Wenn mein Arbeitgeber die Stadt ist und der OB mein oberster Dienstherr, bin ich also nicht im öD beschäftigt weil die Stadt eine eigene Tochtergesellschaft gegründet hat?
Nach dieser Lesart ist deiner Meinung nach die Deutsche Bahn AG auch öffentlicher Dienst?


Wer ist denn der AG der AN die in diversen gGmbH´s, GmbH´s und AG´s beschäftigt sind die 100% Töchter von Bund, Ländern und Gemeinden sind? Warum ist der TVöd für sie maßgeblich wenn sie nicht dem öD angehöhren?

AG ist der, der im Arbeitsvertrag als solcher benannt ist. Bei rechtsfähigen Unternehmen in privater Rechtsform - u.a. GmbH, gGmbH, AG - ist die Gesellschaft der AG der Beschäftigten.

Der TVÖD gilt entweder aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung oder beiderseitiger Tarifbindung. Letztere kann auch bei Unternehmen in privater Rechtsform vorliegen, weil auch solche Mitglieder in den KAV sein können und auch sind.

Kaiser80

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Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
« Antwort #74 am: 17.02.2020 15:57 »
OK, sehe ich ein. :)

HALLELULJA!!!!!!