Die tarifliche Regelung selbst wäre so, wie sie geschrieben steht, nichtig, weil sie höherrangigem Recht widerspricht. Legt man sie grundrechtskonform aus, bleiben nur die Anzeigepflichten sowie die Ausnahmetatbestände aus dem Beamtenrecht. Deshalb ist die Unterscheidung wichtig, ob der TE einen Dienstherrn hat oder Angestellter ist.