Autor Thema: Nachzahlung wg. Höherstufung  (Read 1893 times)

Doraymefayzo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 119
Nachzahlung wg. Höherstufung
« am: 10.02.2020 11:06 »
Vor kurzem wurde mein Antrag auf Höherstufung genehmigt. Ich rutsche also nachträglich von Stufe 1 in 3 und erhalte mit dem nächsten Gehalt eine Nachzahlung. Der Zeitraum ist recht kurz (3 Monate).

Wir so eine Nachzahlung im Normalfall einfach so aufs Gehalt draufgeschlagen, so dass auch die steuerlichen Abzüge
 dementsprechend sind, oder wird so etwas extra ausbezahlt?



WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Nachzahlung wg. Höherstufung
« Antwort #1 am: 10.02.2020 11:08 »
manchmal drauf gezahlt, manchmal nachgerechnet.
Die Steuern bekommt man mit der Steuererklärung "zurück".

Isie

  • Gast
Antw:Nachzahlung wg. Höherstufung
« Antwort #2 am: 10.02.2020 12:35 »
 Nachzahlungen für das Vorjahr werden als sonstiger Bezug versteuert.