Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Nachzahlung wg. Höherstufung
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Doraymefayzo:
Vor kurzem wurde mein Antrag auf Höherstufung genehmigt. Ich rutsche also nachträglich von Stufe 1 in 3 und erhalte mit dem nächsten Gehalt eine Nachzahlung. Der Zeitraum ist recht kurz (3 Monate).
Wir so eine Nachzahlung im Normalfall einfach so aufs Gehalt draufgeschlagen, so dass auch die steuerlichen Abzüge
dementsprechend sind, oder wird so etwas extra ausbezahlt?
WasDennNun:
manchmal drauf gezahlt, manchmal nachgerechnet.
Die Steuern bekommt man mit der Steuererklärung "zurück".
Isie:
Nachzahlungen für das Vorjahr werden als sonstiger Bezug versteuert.
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