Hallo liebe Forengemeinde,
ich bin momentan in einem Landesverwaltungsamt angestellt und habe dort eine Stelle inne, die nach der E11 gemäß TVL bewertet ist. Ich bin hier seit Mai 2018, bin aktuell also in Stufe 2 und würde ab Mai 2021 in Stufe 3 rutschen.
In einem umliegenden Landkreis ist eine Stelle ausgeschrieben, die mich grundsätzlich mehr reizen würde, als die, die ich momentan habe. Diese ist auch mit einer E11 bewertet, jedoch nach TVöD.
Meine Frage ist nun, würde ich bei einem Wechsel meine bisher erlangten Erfahrungsstufen mitnehmen? Sprich mit Stufe 2 einsteigen und auch im Mai 2021 in Stufe 3 aufsteigen oder müsste ich gar wieder bei Stufe 1 anfangen? Oder bei Stufe 2, jedoch ohne Betrachtung der bereits verbrachten Zeit in Stufe 2 bei meiner aktuellen Anstellung?
Vielen Dank schonmal!