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Verpflichtung nach Angestelltenlehrgang II
svenbehrends:
Hallo zusammen,
ich habe hab bereits im März 2017 den Angestelltenlehrgang II begonnen und noch vor dem ersten Unterrichtstag eine Verpflichtungserklärung für die Dauer von drei Jahren unterzeichnet.
Allerdings enthält die Verpflichtung keine Angaben zu der Höhe der zu enstattenden Kosten. Nur, dass sich mein Arbeitgeber vorhält, Kosten im angemessenen Umfang zurück zu fordern.
Kennt sich jemand mit Verpflichtungen aus? Ist sie rechtmäßig? ???
Mit freundlichen Grüßen,
Sven
Schmitti:
Wenn du dich drei Jahre nach der Unterzeichnung dieser Verpflichtungserklärung fragst, ob die so überhaupt rechtmäßig ist, kannst du uns doch bestimmt auch mitteilen, wieviel der Arbeitgeber nun für angemessen hält?
Lars73:
Es kommt auf die Details an. Z.B. ob es ergänzende tarifliche Regelungen oder eine Dienstvereinbarung gibt. Ansonsten kommt es auf den genauen Wortlaut der Vereinbarung an. Wenn es keine ergänzenden Regelungen gibt und nichts weiter in der Vereinbarung steht wäre die Wahrscheinlichkeit hoch, dass finanzielle Forderungen auf der Basis der Vereinbarung vor Gericht keinen Bestand hätten.
svenbehrends:
Hallo und danke erstmal für die Antworten.
Uns wurde bisher nicht verraten, was "angemessen" heißt. Es wurde uns auch nicht mitgeteilt, wie hoch die Kosten für den Lehrgang sind.
Daher kann ich als Teilnehmer überhaupt nicht abschätzen, wie hoch die Kosten sind und wie viel Ich dann zurückzahlen müsste.
Der Grund für die Nachfrage nach drei Jahren, ist die Aussicht auf eine recht attraktive Stelle bei einem anderen Arbeitgeber.
Lars73:
3 Jahre nach Abschluss oder drei Jahre nach Beginn des Lehrganges?
Wann wurde der Lehrgang denn beendet?
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