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Ausschlussfrist nach §29b verpasst - Handlungsoptionen
SeppiBeppi:
Hallo Leute,
ich hätte da mal eine Frage und vielleicht könnt ihr uns weiterhelfen.
Meine Freundin hat aus persönlichen Gründen ihren Antrag auf Höhergruppierung nach §29b nicht fristgerecht stellen können und wurde daraufhin automatisch nach 9b übergeleitet. Folgende Situation herrscht in ihrem Team nun vor:
- die alten Kollegen sind alle (nach fristgerechten Antrag) in 9c übergeleitet/eingruppiert worden
- die neuen Kollegen werden nach 9c eingestellt
- ihre Stelle ist nach 9c bewertet
Gibt es für uns nun noch Handlungsoptionen oder sind wir für ewig in der 9b "gefangen"? ;)
Vielen Dank für eure Hilfe :)
Spid:
Eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit würde den Bestandsschutz beenden.
nichts_tun:
--- Zitat von: SeppiBeppi am 10.02.2020 20:49 ---
Gibt es für uns nun noch Handlungsoptionen oder sind wir für ewig in der 9b "gefangen"? ;)
--- End quote ---
Auf andere Stellenangebote bewerben, die mit EG 9c oder höher ausgeschrieben sind. Ansonsten gilt Spids Aussage.
SeppiBeppi:
Danke für die Auskünfte - ich hatte sowas schon im Hinterkopf. Dann schlage ich ihr mal vor, dass sie sich auf die offenen Stellen in ihrem Team bewirbt. ;p
Gibt es einen speziellen Grund wieso der Tarifvertrag in ihrem Fall so Hürden aufbaut - so richtig rational nachvollziehen können wir das nicht.
Spid:
Die Abgabe einer einseitigen, empfangsbedürftigen Willenserklärung des Inhalts „ich beantrage meine Höhergruppierung nach §29b TVÜ-VKA“ stellt eine Hürde dar? Wie bewältigt sie denn ihren Alltag?
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