....hier ein Auszug aus dem brandenburgischen LPVG... 
§ 63
Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen
(1) Der Personalrat hat bei folgenden personellen Angelegenheiten mitzubestimmen:
    1. Einstellung,
    2. Zuweisung eines Arbeitsplatzes im Geltungsbereich eines anderen Tarifs,
    3. Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art,
    4. Befristung von Arbeitsverhältnissen,