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Sonderurlaub

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Marianne:
Wie ist der Personalrat bei § 28 TVöD zu beteiligen?

Spid:
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Schmitti:

--- Zitat von: Marianne am 11.02.2020 07:53 ---Wie ist der Personalrat bei § 28 TVöD zu beteiligen?

--- End quote ---
So, wie es das Personalvertretungsrecht des entsprechenden Bundeslandes vorsieht.

Mond6:
Ob ein wichtiger Grund vorliegt ist eine Ermessensentscheidung des AG. Der PR/BR kann vom AN involviert werden, muss aber nicht.

Schmitti:
In RLP dürfte der Personalrat bei der Ablehnung eines Antrags auf Urlaub ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts mitbestimmen (§ 78 Abs. 2 Nr. 9 LPersVG).

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