[Allg] Vollzeit/Teilzeit

Begonnen von Kingrakadabra, 11.02.2020 08:14

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Kingrakadabra

Guten Morgen,

eine Kollegin (Beamtin) hat einen Antrag auf Teilzeit gestellt. Sie plant die Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 31 Stunden. Die frei werdenden 9 Stunden sollen lt. Obrigkeit nicht ausgeschrieben werden, da sich "darauf eh niemand bewirbt". Gibt es eine Pflicht" zur Ausschreibung?
Wie verhält es sich mit der Vertretung? Die 9 Stunden müssen ja irgendwie aufgefangen werden? Im Teamarbeiten auch 3 schwerbehinderte Beamte/Angestellte, die eigentlich nicht dazu verpflichtet wären.
Kennt sich jemand hier aus?

Viele Grüße

K.

Schmitti

Zitat von: Kingrakadabra in 11.02.2020 08:14Die 9 Stunden müssen ja irgendwie aufgefangen werden?
Warum?

Feidl

Zitat von: Kingrakadabra in 11.02.2020 08:14
Gibt es eine Pflicht" zur Ausschreibung?
Nein, warum auch.

Zitat von: Kingrakadabra in 11.02.2020 08:14
Wie verhält es sich mit der Vertretung?
Genauso wie vorher auch. Könnte sein, dass die Vertretung nun etwas häufiger vertreten muss.

Zitat von: Kingrakadabra in 11.02.2020 08:14Die 9 Stunden müssen ja irgendwie aufgefangen werden?
Können, müssen aber nicht.

Kingrakadabra

Warum? Warum nicht? Die Fälle, die diese 9 Stunden betreffen können ja nicht einfach fallen gelassen werden... oder soll man die jeweiligen Akten verbrennen?
Warum sollte die Vertretung häufiger vertreten? Der Dienstherr hat diese Teilzeit genehmigt, warum können diese 9 h dann "willkürlich" auf Vertretungen verteilt werden?
Müssen nicht, aber dann werden die jeweiligen Fälle nicht bearbeitet. ;)

Organisator

Na wenn eine Person z.B. aufgrund von Teilzeit weniger leistet, muss die übrig gebliebene Arbeit auf andere verteilt werden.

Wenn das nicht möglich ist, kann auch der Antrag auf Teilzeit abgelehnt werden.

clarion

Es ist in der Tat so, dass man für 9 Stunden niemanden findet.

Wenn der Wegfall der 9 Stunden zu einer unzumutbaren Arbeitsbelastung führt, dann hätte der Dienstherr den Teilzeitantrag nicht genehmigen dürfen oder er hätte darauf bestehen müssen, dass die Arbeitszeit so stark reduziert wird, dass man eine Chance hat, eine weitere Teilzeitkraft zu finden.

Dieses "Wünsch Dir was" bei den Teilzeitbeschäftigung, am Besten noch mit flexiblen Arbeitszeiten,stellt den AG bzw. Dienstherrn ganz schön vor Probleme.

Kingrakadabra

Es ist nicht gesagt, dass man für 9 Stunden niemanden findet. Manche wollen z. B. ihre Zeitanteile aufstocken usw....

WasDennNun

Zitat von: Organisator in 11.02.2020 13:42
Na wenn eine Person z.B. aufgrund von Teilzeit weniger leistet, muss die übrig gebliebene Arbeit auf andere verteilt werden.

Wenn das nicht möglich ist, kann auch der Antrag auf Teilzeit abgelehnt werden.
Oder man stellt jemanden ein oder man erhöht die Arbeitszeit von jemanden anderes, oder man lässt die Arbeit liegen oder man fordert von den Teilzeitarbeitenden oder anderen im Team eine höhere Leistung.

Der AG hat da ein ziemlich breites Spektrum wie er das lösen kann.

Kingrakadabra

Höhere Leistung fordern stelle ich mir schwierig vor. Alle Vollzeitler sind komplett aus- bzw. gar überlastet. ;)
Warum sollten die 9 Stunden auf alle anderen MA, die eh schon voll ausgelastet sind, verteilt werden dürfen? Ergibt doch keinen Sinn. Angenommen es gäbe 3 Stellen, dann müssten die übrigen 2 je 4,5 h mehr bekommen. ;)

WasDennNun

Zitat von: Kingrakadabra in 11.02.2020 15:35
Höhere Leistung fordern stelle ich mir schwierig vor.
Also in einigen Büros, könnte ich mir z.B. vorstellen, dass die Frühstücksrunde, um 15 min gekürzt wird und schon hat man locker ne höhere Arbeitsleistung.
*Ironie aus*
Zitat von: Kingrakadabra in 11.02.2020 15:35
Angenommen es gäbe 3 Stellen, dann müssten die übrigen 2 je 4,5 h mehr bekommen. ;)
Wieso die übrigen zwei?, es bleiben doch 3.

Organisator

Zitat von: Kingrakadabra in 11.02.2020 15:35
Warum sollten die 9 Stunden auf alle anderen MA, die eh schon voll ausgelastet sind, verteilt werden dürfen?

Zitat von: Organisator in 11.02.2020 13:42
Wenn das nicht möglich ist, kann auch der Antrag auf Teilzeit abgelehnt werden.

Kingrakadabra

Wieso die übrigen zwei?, es bleiben doch 3.
Eine Stelle ist die Teilzeitstelle. Sry.
Welche Frühstücksrunde? So etwas gibt es hier nicht.
Ich denke nicht, dass die Teilzeit abgelehnt wird. Die Verteilung ist ja dann Sache des Amtes bzw. der Leitung. Hier wird dann schon nach unten verteilt bzw. dies versucht. ;)

clarion

Ganz offensichtlich schätzt der AG die Lage so, dass man die Arbeit mit 9 Stunden weniger schaffen kann. Euch bleibt dann die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. Falls ihr das nicht könnt, müsst ihr dieses dem Vorgesetzten schriftlich mitteilen durch eine Überlastungsanzeige bzw. durch eine schriftliche Anfrage welche Arbeit liegen bleiben kann.

WasDennNun

Zitat von: Kingrakadabra in 11.02.2020 16:26
Wieso die übrigen zwei?, es bleiben doch 3.
Eine Stelle ist die Teilzeitstelle. Sry.
Schon klar, es bleiben aber doch 3 Personen.
Oder wenn es dir besser passt 2,75 Stellen, aber nicht 2.

Und wenn ihr eure Arbeit nicht umstrukturieren könnt, oder eure Performance steigern könnt, dann ist und bleibt es ja weiterhin das Problem des AG, so wie clarion es ausführte.

Kingrakadabra

Selbstverständlich bleiben es 3 Stellen, nur werden die 9 Stunden dann eben auf die 2 anderen Mitarbeiter aufgeteilt.
Performance steigern? Mal abgesehen, dass jeder MA bereits ausgelastet ist, halte ich das für unsinnig.