Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Vollzeit/Teilzeit

(1/5) > >>

Kingrakadabra:
Guten Morgen,

eine Kollegin (Beamtin) hat einen Antrag auf Teilzeit gestellt. Sie plant die Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 31 Stunden. Die frei werdenden 9 Stunden sollen lt. Obrigkeit nicht ausgeschrieben werden, da sich "darauf eh niemand bewirbt". Gibt es eine Pflicht" zur Ausschreibung?
Wie verhält es sich mit der Vertretung? Die 9 Stunden müssen ja irgendwie aufgefangen werden? Im Teamarbeiten auch 3 schwerbehinderte Beamte/Angestellte, die eigentlich nicht dazu verpflichtet wären.
Kennt sich jemand hier aus?

Viele Grüße

K.

Schmitti:

--- Zitat von: Kingrakadabra am 11.02.2020 08:14 ---Die 9 Stunden müssen ja irgendwie aufgefangen werden?
--- End quote ---
Warum?

Feidl:

--- Zitat von: Kingrakadabra am 11.02.2020 08:14 ---Gibt es eine Pflicht" zur Ausschreibung?
--- End quote ---
Nein, warum auch.


--- Zitat von: Kingrakadabra am 11.02.2020 08:14 ---Wie verhält es sich mit der Vertretung?
--- End quote ---
Genauso wie vorher auch. Könnte sein, dass die Vertretung nun etwas häufiger vertreten muss.


--- Zitat von: Kingrakadabra am 11.02.2020 08:14 ---Die 9 Stunden müssen ja irgendwie aufgefangen werden?
--- End quote ---
Können, müssen aber nicht.

Kingrakadabra:
Warum? Warum nicht? Die Fälle, die diese 9 Stunden betreffen können ja nicht einfach fallen gelassen werden... oder soll man die jeweiligen Akten verbrennen?
Warum sollte die Vertretung häufiger vertreten? Der Dienstherr hat diese Teilzeit genehmigt, warum können diese 9 h dann "willkürlich" auf Vertretungen verteilt werden?
Müssen nicht, aber dann werden die jeweiligen Fälle nicht bearbeitet. ;)

Organisator:
Na wenn eine Person z.B. aufgrund von Teilzeit weniger leistet, muss die übrig gebliebene Arbeit auf andere verteilt werden.

Wenn das nicht möglich ist, kann auch der Antrag auf Teilzeit abgelehnt werden.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version