Es ist in der Tat so, dass man für 9 Stunden niemanden findet.
Wenn der Wegfall der 9 Stunden zu einer unzumutbaren Arbeitsbelastung führt, dann hätte der Dienstherr den Teilzeitantrag nicht genehmigen dürfen oder er hätte darauf bestehen müssen, dass die Arbeitszeit so stark reduziert wird, dass man eine Chance hat, eine weitere Teilzeitkraft zu finden.
Dieses “Wünsch Dir was“ bei den Teilzeitbeschäftigung, am Besten noch mit flexiblen Arbeitszeiten,stellt den AG bzw. Dienstherrn ganz schön vor Probleme.