Autor Thema: Wer muss bei Vorstellungsgesprächen dabei sein?  (Read 4833 times)

Gaby

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Hallo,

ich bin ein wenig verwundert und da ich mich nicht auskenne, meine Fragen. ;-)

Wer muss bei Vorstellungsgesprächen seitens des öffentlichen Arbeitgebers auf jeden Fall anwesend sein (Personaler, Personalratsmitglied, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertreter, wenn Bewerber schwerbehindert ist ...?)? Auf welchen evtl. ges. Grundlagen beruhen diese Anwesenheitspflichten?

Ich wundere mich nämlich, da ich gestern Abend ein Vorstellungsgespräch in einer 6000 Einwohner-Gemeinde vor versammelter Mannschaft hatte (Bürgermeisterin, Büroleiterin, Personalrat, potentieller Vorgesetzter, Personaler und der gesamte Gemeindevorstand) und heute Morgen hatte ich auch eins in einer anderen ähnlich großen Gemeinde und da saß mir nur der Personaler, die Gleichstellungsbeauftragte und jemand aus dem Personalrat gegenüber.

Kann ich daraus evtl. sogar ein gewisses Interesse an meiner Person ableiten?

In beiden Bewerbungen habe ich eine vorhandene Schwerbehinderung angegeben. Diese wurde aber in keinem Gespräch angesprochen.

Danke.

LG

Lars73

  • Gast
Antw:Wer muss bei Vorstellungsgesprächen dabei sein?
« Antwort #1 am: 11.02.2020 09:36 »
Schwerbehindertenvertretung und Gleichstellung haben ein Teilnahmerecht, aber keine Pflicht. Ansonsten ist der Arbeitgeber ist relativ frei wer am Vorstellungsgespräch teilnimmt. Grundsätzlich wird der Kreis der Teilnehmer für alle Bewerber auf eine Stelle gleich sein

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
Antw:Wer muss bei Vorstellungsgesprächen dabei sein?
« Antwort #2 am: 11.02.2020 09:37 »
Auf welchen evtl. ges. Grundlagen beruhen diese Anwesenheitspflichten?

Es gibt keine. Der AG entscheidet selber, wen er zum Vorstellungsgespräch schickt. PR, SBV und GLB muss die Gelegenheit zur Teilnahme gegeben werden, es besteht kein Teilnahmezwang.

Kann ich daraus evtl. sogar ein gewisses Interesse an meiner Person ableiten?

Nein. Wenn überhaupt, an der zu besetzenden Stelle, da das Auswahlgremium bei allen Bewerbern gleich sein dürfte.

In beiden Bewerbungen habe ich eine vorhandene Schwerbehinderung angegeben. Diese wurde aber in keinem Gespräch angesprochen.

Hätte es? Warum?

Lars73

  • Gast
Antw:Wer muss bei Vorstellungsgesprächen dabei sein?
« Antwort #3 am: 11.02.2020 09:39 »
In den meisten Personalvertretungsgesetzen hat der PR kein Teilnahmerecht. Dieses basiert auf Absprachen in der Behörde und darauf, dass sonst der Personlrat sich sehr ausführlich vom Vorstellungsgespräch berichten lässt. Das ist dann so aufwendig, dass die Behörde lieber den PR zum Vorstellungsgespräch zulässt.

Feidl

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 425
Antw:Wer muss bei Vorstellungsgesprächen dabei sein?
« Antwort #4 am: 13.02.2020 16:16 »
Also ich hatte schon Vorstellungsgespräche vor 2 Personen, Amtsleiter und glaub Fachbereichsleiter. Und da ich nicht der einzige Bewerber war an dem Tag, wird das auch wohl nicht mit meiner Person zusammen hängen.

Gleichstellungsbeauftragte wollte wohl teilnehmen, aber war krank. <- aus solchen Gründen wäre eine Pflicht auch recht kontraproduktiv.