Autor Thema: Mitbestimmung Personalrat oder Unterrichtung bei Vertragsverlängerung  (Read 2070 times)

Ole

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Hallo,

reicht eine Unterrichtung des Personalrats bei Vertragsverlängerung oder ist dies Mitbestimmungspflichtig? :o

Spid

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Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Ole

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aber das Personalvertretungsgesetz.. unser PR meinte eine Unterrichtung reicht ?!

Spid

  • Gast
Ja, sehr wahrscheinlich trifft das PersVG dazu eine Regelung. Wo siehst Du den Zusammenhang zu TVÖD/TV-V/TV-N und somit zum Thema des Unterforums?

was_guckst_du

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...welches PersVG ist denn betroffen...

..in NRW wäre die Entfristung/Vertragsverlängerung mitbestimmungspflichtig...§ 72 Nr. 4 LPVG NW
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Lars73

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Eine Vertragsverlängerung bei einen befristeten Arbeitsverhältnis ist grundsätzlich eine Einstellung und als solche mitbestimmungspflichtig. Eine Vertragsverlängerung einer Arbeitszeitreduktion ist nicht mitbestimmungspflichtig. Es ist also jeweils zu schauen um was für eine Maßnahme es geht und ob diese nach dem anzuwendenden Personalvertretungsgesetz der Mitbestimmung unterliegt.

Ole

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in diesem Fall Brandenburg

was_guckst_du

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....hier ein Auszug aus dem brandenburgischen LPVG...


§ 63
Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen

(1) Der Personalrat hat bei folgenden personellen Angelegenheiten mitzubestimmen:

    1. Einstellung,
    2. Zuweisung eines Arbeitsplatzes im Geltungsbereich eines anderen Tarifs,
    3. Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art,
    4. Befristung von Arbeitsverhältnissen,
Gruß aus "Tief im Westen"

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