Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Mitbestimmung Personalrat oder Unterrichtung bei Vertragsverlängerung
Lars73:
Eine Vertragsverlängerung bei einen befristeten Arbeitsverhältnis ist grundsätzlich eine Einstellung und als solche mitbestimmungspflichtig. Eine Vertragsverlängerung einer Arbeitszeitreduktion ist nicht mitbestimmungspflichtig. Es ist also jeweils zu schauen um was für eine Maßnahme es geht und ob diese nach dem anzuwendenden Personalvertretungsgesetz der Mitbestimmung unterliegt.
Ole:
in diesem Fall Brandenburg
was_guckst_du:
....hier ein Auszug aus dem brandenburgischen LPVG...
§ 63
Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen
(1) Der Personalrat hat bei folgenden personellen Angelegenheiten mitzubestimmen:
1. Einstellung,
2. Zuweisung eines Arbeitsplatzes im Geltungsbereich eines anderen Tarifs,
3. Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art,
4. Befristung von Arbeitsverhältnissen,
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