....hier ein Auszug aus dem brandenburgischen LPVG...
§ 63
Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen
(1) Der Personalrat hat bei folgenden personellen Angelegenheiten mitzubestimmen:
1. Einstellung,
2. Zuweisung eines Arbeitsplatzes im Geltungsbereich eines anderen Tarifs,
3. Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art,
4. Befristung von Arbeitsverhältnissen,