Autor Thema: Rufbereitschaft als Pauschale  (Read 1645 times)

Boerby

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Rufbereitschaft als Pauschale
« am: 11.02.2020 14:58 »
Hallo Zusammen!
Es wird ja für Rufbereitschaft pro Tag 2 oder auch 4 Stunden gezahlt. Gibt es auch die Möglichkeit eine pauschale Summe (für alle Rufbereitschaftler gleich) auszuzahlen. Das hätte dann den Vorteil das es mit zu den ständigen Entgelten zählt! Oder wäre das übertariflich und nicht möglich?

LG Boerby

Spid

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Antw:Rufbereitschaft als Pauschale
« Antwort #1 am: 11.02.2020 15:02 »
Nach §24 Abs. 6 TVÖD können neben dem Tabellenentgelt zustehende Entgeltbestandteile pauschaliert werden. Das ist aber nur über eine einzelvertragliche Vereinbarung möglich.

Boerby

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Antw:Rufbereitschaft als Pauschale
« Antwort #2 am: 11.02.2020 15:17 »
Ah ok, vielen Dank