Autor Thema: Drei Stunden Mehrarbeit nach Beförderung im Schuldienst  (Read 4798 times)

Uschi

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Antw:Drei Stunden Mehrarbeit nach Beförderung im Schuldienst
« Antwort #15 am: 14.02.2020 18:32 »
Wie oben bereits beschrieben:
Es finden die Bestimmungen des jeweiligen Landesbeamtengesetzes Anwendung, nicht die im TV-L

In NRW:

§ 61
Mehrarbeit

(1) Die Beamtin oder der Beamte ist verpflichtet, ohne Entschädigung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern. Wird sie oder er durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, so ist ihr oder ihm innerhalb eines Jahres für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren.

(2) Ist die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, so können an ihrer Stelle Beamtinnen und Beamte in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern für einen Zeitraum von längstens 480 Stunden im Jahr eine Mehrarbeitsvergütung erhalten.


https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=61020160704140450650

Empfehlung: Im Beamtenteil des Forums fragen, wird wohl eher Betroffene dort geben! - Ah ist schon, alles gut :)

DANKE!!! Die Tarifexperten hier sind schneller als die Beamten :-) Damit dürfte aber klar sein, dass mein Schulleiter hier falsch liegt. Er kann nicht regelmäßig Mehrarbeit anordnen, ohne dass man diese abfeiern kann. Hätte mich auch gewundert. Eine Freundin von mir leitet als Beamtin eine städtische Behörde (A15). Sie führt Stundenzettel und kann die Mehrarbeit auch abfeiern.